
Als er Wind davon bekam, dass seine Freundin die Nacht mit einem anderen jungen Mann verbracht hatte, tickte ein Gerüstbauer (22) völlig aus. Offenbar im Zustand rasender Eifersucht fuhr er mit seinem Auto zum Wohnort der Geliebten, riss seinen Nebenbuhler zu Boden und traktierte ihn immer wieder mit Faustschlägen ins Gesicht. Weil er bereits einschlägig vorbestraft ist, verurteilte ihn das Gericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.
Was sich am besagtem Tag frühen Morgen kurz nach fünf Uhr in einem Dorf in den Haßbergen abspielte, rekonstruierte das Gericht detailliert. Eine Altenpflegekraft (23) will zur Frühschicht fahren und verlässt zusammen mit einem zehn Jahre älteren Elektroinstallateur, der bei ihr übernachtet hat, das Haus. Als sie die Tür ihres Autos öffnet, hört sie hinter sich ein Handgemenge. Der 22-Jährige schlägt heftig, teils mit den Fäusten in das Gesicht, auf den 33-Jährigen ein. Versuche der jungen Frau, die Auseinandersetzung zu beenden, scheitern. Erst, nachdem ihr Vater aus dem Haus kam, endete die Auseinandersetzung. Mit den Worten "Du bist der Nächste!" habe der Gerüstbauer dem Vater noch gedroht, sei aber dann verschwunden.
Der Angeklagte legt ein Geständnis ab
Auf die Attacke angesprochen, legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Die Frage, wie es dazu gekommen sei, beantwortete er so: "Mir ist halt die Sicherung durchgebrannt." Er schilderte, dass er kurz nach dem damaligen Gewaltausbruch mit dem Auto zum Tatort zurückgefahren sei, um sich zu entschuldigen. Doch die Tür sei verschlossen gewesen und niemand habe geöffnet. Inzwischen habe er sich bei dem Elektriker entschuldigt.
Der Geschlagene selbst erklärte im Zeugenstand, dass er bei dem Angriff Verletzungen im Gesicht, am Rücken und an den Beinen davongetragen habe. Direkt nach dem Vorfall erstattete er bei der Polizei eine Anzeige, die er später wieder zurücknahm. Trotzdem verfolgte der Staatsanwalt die Angelegenheit weiter, weil bei einem solchen Delikt das öffentliche Interesse gegeben ist.
Kuddelmuddel zwischen den Männern
Vor Gericht kristallisierte sich heraus, dass sich die junge Frau damals nicht zwischen den beiden Männern entscheiden konnte. Ihr Vater beschrieb die Situation so: "Es ging immer hin und her, es war ein Kuddelmuddel." Jetzt ist die Altenpflegerin hochschwanger. Als Vater kommen laut ihrer Aussage beide in Frage.
Der Beschuldigte rastete nicht zum ersten Mal aus. Im Herbst 2018 kam es zu üblen gewalttätigen Ausfällen gegen die Altenpflegerin, mit der er damals liiert war. Laut dem Strafbefehl des Staatsanwalts hatte er mehrfach seine Freundin am Hals gepackt und mit der Hand und dem Ellenbogen ins Gesicht geschlagen. An den Haaren habe er sie hinter sich her geschleift und gegen das Auto geknallt. 2019 kassierte er dafür eine Geldstrafe von 4950 Euro.
Die junge Frau hat keinen klaren Schnitt gemacht
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft betonte das enorme Gewaltpotenzial des Gerüstbauers. Aufgrund der einschlägigen Vorstrafe und der hohen Rückfallgeschwindigkeit forderte sie eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten – ohne Bewährung. Der Verteidiger hingegen beschrieb das Wechselbad der Gefühle, in dem sein Mandant sich befunden habe. Dass die junge Frau nie einen "klaren Schnitt" zwischen ihren Verehrern gemacht habe, habe auch dazu beigetragen, dass es zu der schlimmen Körperverletzung gekommen sei. Von daher plädierte der Advokat für eine Geldstrafe.
Mit der viermonatigen Bewährungsstrafe bewegt sich der Richterspruch zwischen den Anträgen von Anklage und Verteidigung. Richterin Kerstin Leitsch führte in der Urteilsbegründung aus, dass die junge Frau bei der ganzen Sache sicherlich "keine glückliche Rolle spielte, aber das rechtfertigt nie und nimmer Schläge!" Als weitere Auflagen für den Verurteilten verfügte sie, dass dieser sich regelmäßig bei einem Bewährungshelfer melden, an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen und 1000 Euro an die Aktion Kinderschutz in Karlsruhe bezahlen muss. Abschließend gab sie dem durchtrainiert wirkenden Angeklagten mit auf den Weg: "Ich wünsche Ihnen, dass Sie künftig Ihre Aggressionen in den Griff kriegen!"