
Gassigeher aufgepasst: In der Sitzung des Breitbrunner Gemeinderats am Dienstag ging es unter anderem um das Thema Leinenpflicht. Doch die gilt nicht für jedes Tier, sondern hängt auch von der Größe ab. Aber wann ist ein Hund groß? Auskunft hierzu gibt in Breitbrunn die "Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden", welche den Ratsmitgliedern als eigener Tagesordnungspunkt vorgelegt wurde.
Entscheidend ist demnach die Schulterhöhe: ab 50 Zentimetern. Die Verordnung besteht bereits seit 1982 und wurde im Rahmen der Sitzung auf einen aktuellen rechtlichen Stand gebracht. Sie gilt nun für vorerst weitere zwanzig Jahre.
Leine muss reißfest sein
Demnach sind Kampfhunde und, mit wenigen Ausnahmen, große Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortschaften zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen. Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Meter nicht überschreiten. Sie ist an einem schlupfsicheren Halsband oder Geschirr zu befestigen, aus dem ein selbständiges Entweichen des Hundes nicht möglich ist. Die Person, die einen leinenpflichtigen Hund führt, muss jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen.
Für die Bürgermeisterin, selbst Hundehalterin, ist der Sinn der 50-Zentimeter-Regelung nicht wirklich erklärbar, denn erfahrungsgemäß seien kleinere Hunde beißfreudiger als ihre großen Artgenossen. Und dennoch erfolgte die Zustimmung einstimmig.
Anglerverein erhält eine finanzielle Spritze
In der Zuhörerschaft saßen an dem Abend Ines Löwner und Michael Diem. Sie trugen die Bitte vor, den Sportanglerverein Breitbrunn e.V. mit einer finanziellen Spritze zur Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers unter die Arme zu greifen. Der Verein trüge mit seinen 240 Mitgliedern, davon 46 Prozent aus der Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach stammend, und 21 Junganglern, ebenfalls überwiegend in diesem Gebiet zuhause, doch mit einen beachtlichen Beitrag zum Vereinsleben in der Region bei. 1.000 Euro pauschal wurden ihnen zugesagt, jedoch sollte in dem Protokoll stehen, dass der Gemeinderat in Zukunft bei ähnlich lautenden Anträgen eine prozentuale Beteiligung bevorzugen würde.
Nächster Treffpunkt Friedhofsmauer
Noch ist ungewiß, wann der Gemeinderat wieder zusammenkommt. Doch wo das sein wird, steht bereits fest: Bei der Friedhofsmauer nahe der Kirche. Denn das Thema "Friedhofskultur im Wandel der Zeit" brodelt offensichtlich im Ort, wie auch aus einem dringlichen Schreiben vom 19. März hervorgeht, das sich an alle Gemeinderäte richtet: "Es geht um einen Ruheplatz zwischen Kirche und Leichenhaus."