Bisher hat die Gemeinde Rauhenebrach Infrastruktureinrichtungen auch von externen Anbietern immer auf gemeindeeigenen Grundstücken realisiert. Auch für die Erzeugung von regenerativen Energien hat der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss gefasst, um auch hier einem Wildwuchs vorzubeugen.
Grundsatz: Einrichtungen der Infrastruktur nur auf Gemeindegrund
Auch die bisherigen Mobilfunkmasten in der Gemeinde stehen auf öffentlichem Grund. Bei Bemühen, ein "Funkloch" bei Falsbrunn zu schließen, gab es in der Dezember-Sitzung aber einen Bauantrag für einen Sendemast auf einem Privatgrundstück. Deshalb wollte eine Mehrheit im Gremium im Dezember nicht gleich über das gemeindliche Einvernehmen entscheiden, sondern bat um weitere Informationen. Bürgermeister Matthias Bäuerlein setzte eigens für diesen Punkt im Januar eine Sondersitzung an.
Grundsätzlich ist der geplante Stahlgitterturm mit einer Höhe von 42,58 Metern Höhe ein privilegiertes Vorhaben. Verwaltungsleiterin Heike Pfrang erläuterte, dass der Mast rund 280 Meter von der nächsten Wohnbebauung stehen soll. Eine Rückbauverpflichtung gehöre zum Bauantrag. Ergänzend hatte sie auf Wunsch der Gemeinderäte die Information eingeholt, dass derzeit aufgrund von Vorgaben des Bundes beziehungsweise der Bundesnetzagentur das Mobilfunknetz enger gestrickt werde, um beispielsweise auf allen Bundes- und Staatsstraßen eine Mobilfunkleistung von 50 bis 100 Megabit pro Sekunde zu gewährleisten.
Baurechtlich steht der Errichtung des Masts nichts entgegen
Als möglicher Standort bei Falsbrunn seien verschiedene Grundstücke geprüft worden, aufgrund der Topographie habe man weiter auf die Höhe gehen müssen, als zunächst gedacht und so habe sich schlussendlich das Grundstück herauskristallisiert, für das jetzt ein Bauantrag eingereicht wurde. Grundsätzlich gehe es bei der Gemeinde nur um eine Zustimmung aus rein baurechtlicher Sicht. Da dem Mast baurechtlich nichts entgegensteht, würde eine Ablehnung des Vorhabens durch den Rauhenebracher Gemeinderat von der Baugenehmigungsbehörde, dem Landratsamt, "ersetzt", sprich aufgehoben, weil sie nicht rechtmäßig wäre.
In der Diskussion wurde noch überlegt, ob es Sinn machen würde, über die Leitung zum Sendemast auch den gemeindlichen Wasserhochbehälter mit Strom zu versorgen. Das will Bürgermeister Matthias Bäuerlein ebenso prüfen wie die Möglichkeit, ob nicht ein Grundstückstausch möglich wäre, damit kein Präzedenzfall auf Privatgrund geschaffen wird. Mit einer Mehrheit von neun zu vier Stimmen wurde schließlich zum Bau des Masts das gemeindliche Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch erteilt.