
Seit 2011 ringen die Stadt Eltmann und die Gemeinde Ebelsbach um die ELT-Auen: Jenes Einkaufsgebiet auf der nördlichen Mainseite also, das die Stadt bauen und die Gemeinde verhindern möchte. Noch ist das Gezerre nicht vorbei, auch wenn Ebelsbach Anfang des Jahres verkünden konnte, dass der Aldi-Markt, der eigentlich als tragende Säule in die ELT-Auen umsiedeln sollte, im Ort verbleibt und hier neu und größer baut. Eltmann gab sich damals kämpferisch und wollte die Pläne neuer Einkaufsmärkte auf dem Gelände der ehemaligen Kistenfabrik Rebhan und damit quasi vor den Toren Ebelsbachs aufrechthalten. Geplant waren neben dem Discounter ein Edeka-Markt.
Ebelsbach gegen großflächigen Einzelhandel
Jetzt am Donnerstag könnten die Gerichte ein wichtiges, vielleicht entscheidendes Signal aussenden: Am Verwaltungsgericht Würzburg geht es um die Frage, ob die Baugenehmigung für die Eigentümerin des Rebhan-Geländes rechtens war oder nicht. Klägerin ist die Gemeinde Ebelsbach, Beklagte das Landratsamt Haßberge, das die Baugenehmigung erteilte. Ebelsbach verlangt, die Genehmigung zur Errichtung „von zwei Einzelhandelsbetrieben und einer Bäckereiverkaufsstelle (...) aufzuheben, soweit sie die Errichtung und den Betrieb von großflächigem Einzelhandel betrifft“, wie es im Sachbericht des Würzburger Gerichts heißt.
Bebauungsplan falsch? Alles falsch?
In Ebelsbach führt man sinngemäß an, dass eine Baugenehmigung nicht rechtmäßig sein kann, wenn es der zugrunde liegende Bebauungsplan nicht ist. Und rechtens ist der Bebauungsplan „Sondergebiet ELT–Auen“ nach Ebelsbacher Überzeugung auf keinen Fall. Deshalb hat die Kommune im November 2017 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) München einen Normenkontrollantrag gestellt mit der Forderung, besagten Plan für unwirksam zu erklären. Die Argumente sind bekannt: Bürgermeister Walter Ziegler (Bürgernahe Liste) erkennt in erster Linie einen Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot. Dahinter steckt, dass Eltmanns ELT-Auen zuviel Kaufkraft aus der Nachbarkommune abschöpfen würden. Aber in Ebelsbach sieht man auch eine Beeinträchtigung der eigenen Trinkwasserversorgung und des Hochwasserschutzes, eine unberücksichtigte Altlastenproblematik sowie einen vernachlässigten Lärmschutz.
Noch kein Urteil am Verwaltungsgerichtshof Allerdings hat der Verwaltungsgerichtshof in dieser Sache noch kein Urteil gesprochen. Deswegen eint manche Beobachter diesseits und jenseits des Mains zumindest der Zweifel, ob der Gerichtstermin am Donnerstag in Würzburg Sinn hat. Zwar bekräftigt das Landratsamt im Sachbericht des Würzburger Verwaltungsgerichts, der Bebauungsplan sei formell und materiell rechtmäßig. Eltmanns Stadtoberhaupt Michael Ziegler (CSU) sagte am Mittwoch mit Blick auf den Bebauungsplan: „Für uns ist die Sache juristisch klar gewesen“. Wie die Stadt hält auch die Eigentümerin des Rebhan-Geländes die Klage in Würzburg deshalb für unzulässig. Aber das heißt noch lange nicht, dass der VGH auf ihrer Seite steht. Klarheit herbeigesehnt
Deshalb dürften alle Prozessbeteiligten mit Spannung erwarten, was an diesem Donnerstag im Sitzungssaal 2 der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts vor sich geht und ob hier vielleicht schon ein Urteil gesprochen wird, noch ehe der VGH entscheidet. Walter Ziegler zeigte sich am Montag am Rande der Kreistagssitzung entschlossen, den Weg über die Gerichte zu gehen, bis endgültig Klarheit in Sachen Elt-Auen besteht. In Ebelsbach, aber auch drüben in Eltmann wünscht man sich andererseits, dass – gleich welchen Ausgangs – das etwa Hickhack um die Einkaufsmärkte alsbald ein Ende hat.