"Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen", lautet ein Sprichwort, das sich am Donnerstag am Amtsgericht wieder einmal bestätigte. Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot verurteilte eine 70-jährige Rentnerin knapp zehn Jahre nach der Tat – und damit kurz vor der Verjährungsfrist – wegen Versicherungsbetrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu 25 Euro, also 3750 Euro.
Polizeistreife beendet Einkaufsbummel der Angeklagten
Die Angeklagte hatte immer wieder versucht, einer Verurteilung zu entkommen. Gegen einen Strafbefehl hatte sie im Jahr 2015 Einspruch eingelegt. Zu den anschließend angesetzten Gerichtsverhandlungen erschienen sie nicht wegen ärztlich attestierter Verhandlungsunfähigkeit. Die wurde jedoch aufgehoben. Trotzdem erschien die ehemalige Geschäftsfrau diesen Donnerstag um 13 Uhr nicht - wie bestellt - im Gerichtssaal. Stattdessen unternahm sie einen Einkaufsbummel in Haßfurt, wie ihr Ehemann dem Vorsitzenden telefonisch mitteilte. Der schickte eine Polizeistreife los, die die Angeklagte aus der Haßfurter Innenstadt abholte, um sie ins Gericht zu fahren.
Kein Wort zum Tatvorwurf
"Sie lassen mich abführen wie einen Verbrecher", wetterte die Frau auf der Anklagebank – von einer Entschuldigung für die Verspätung keine Spur. Auch zum Tatvorwurf verlor sie kein Wort, obwohl der schwer wog: In einer Januarnacht im Jahr 2012 brachen zwei Diebe in das Bekleidungsgeschäft der Angeklagten ein. Sie stahlen Bargeld und Schmuck im Wert von über 3000 Euro. Ihrer Versicherung meldete die Angeklagte jedoch weit mehr Beute. Auf acht DIN-A4-Seiten listete sie Kleidungs- und Modegegenstände im Wert von über 34000 Euro auf, die angeblich gestohlen wurden. Doch dies erwies sich bald als falsch.
Urteil vom Zivilrichter
Einem Ermittler der Kripo Schweinfurt fiel auf, dass die Angeklagte nur Kleidungsstücke als gestohlen gemeldet hatte, die nicht von Kunden vorbestellt waren. Zudem hatte sie Einkaufsrechnungen selbst neu verfasst und sie auf ein Datum vor dem Einbruch vordatiert. Anhand des abweichenden Schriftbilds und abweichender Zahlungsziele fiel dem Beamten der Betrug auf. Im anschließenden Zivilprozess beteuerten die beiden erwischten Einbrecher, keine Kleider gestohlen zu haben. Angestellte gaben an, keine großen Lücken in den Kleiderständern bemerkt zu haben. Die Angeklagte wurde daher vom Zivilrichter dazu verurteilt, das zu Unrecht erhaltene Geld an die Versicherung zurückzuzahlen.
Angeklagte gesteht den Schwindel
Weitere Verfahren wurden aufgrund von Verhandlungsunfähigkeit eingestellt, darunter ein Betrugsvorwurf in einem Regenwasserschaden sowie Verleumdung und falsche Verdächtigung. Der Vorsitzende kündigte an, die Verfahren wieder aufzunehmen, falls sich die Angeklagte uneinsichtig zeige. "Sie können großes oder kleines Kino haben", gab er ihr zur Auswahl. Die 70-Jährige beschränkte daraufhin nach Rücksprache mit Verteidigerin Kerstin Rieger den Einspruch auf die Rechtsfolge, das heißt auf die Höhe der Strafe, und gab damit den Schwindel zu. Da die Tat schon lange zurückliegt, sah das Gericht von einer Freiheitsstrafe ab. Das Urteil ist rechtskräftig.