Haßfurt
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Warum sich ein 53-Jähriger wegen seines Minijobs vor dem Amtsgericht verantworten musste
Der Mann sollte 1500 Euro Geldstrafe zahlen. Dagegen erhob er Einspruch. In der öffentlichen Hauptverhandlung wendete sich das Blatt.
Ich bin kein Betrüger!", empörte sich der 53-jährige Angeklagte. Er saß auf der Anklagebank des Amtsgerichts, weil er Arbeitslosengeld I bezogen und gleichzeitig einen Minijob hatte. Er habe einfach nicht gewusst, beteuerte der Kraftfahrer, der sich im übrigen noch nie etwas zuschulden kommen ließ, dass man einen Minijob der Arbeitsagentur melden müsse, sobald man eine Leistung beziehe.
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