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Haßfurt
Ungewöhnliche Strafe am Amtsgericht Haßfurt: 19-Jähriger darf die Stadt Schweinfurt ein Jahr lang nicht betreten
Denn hier hat der Mann aus dem Landkreis Haßberge nach Erkenntnis des Gerichts in der Vergangenheit allerlei Unheil angestellt, vom Diebstahl bis zum versuchten Raub.
Das dürfte Seltenheitswert haben: Das Amtsgericht Haßfurt verbietet einem jungen Mann ein Jahr lang, die Stadt Schweinfurt sowie die Orte Sennfeld und Dittelbrunn zu betreten.
Foto: René Ruprecht | Das dürfte Seltenheitswert haben: Das Amtsgericht Haßfurt verbietet einem jungen Mann ein Jahr lang, die Stadt Schweinfurt sowie die Orte Sennfeld und Dittelbrunn zu betreten.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:13 Uhr

Eine ungewöhnliche Strafe hat ein 19-Jähriger aus dem Landkreis am Dienstag am Amtsgericht Haßfurt erhalten, weil er ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren ist. Er muss 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und darf darüberhinaus die Stadt Schweinfurt sowie die angrenzenden Orte Dittelbrunn und Sennfeld ein Jahr lang nicht betreten.

Für die Stadt Schweinfurt ist das Fernbleiben des 19-Jährigen kein Verlust: Alle Straftaten, die in seinem Bundeszentralregisterauszug stehen, hat er in Schweinfurt verübt, darunter etliche Diebstähle, Sachbeschädigung, Körperverletzungen, versuchter Raub, Hausfriedensbruch und zuletzt auch die "Schwarzfahrt". Die gab er auf der Anklagebank unumwunden zu. Nicht einmal einen Kilometer weit schaffte er es im März dieses Jahres auf der Bahnhofsstraße in Schweinfurt, als er von einer Polizeistreife angehalten wurde. Das Auto gehörte einem Freund, der von der Fahrt nichts wusste. Ziel der Fahrt war die Schweinfurter Innenstadt. "Da hätte ich auch hinlaufen können", lautete die späte Erkenntnis des Angeklagten.

Der Angeklagte musste bereits eine Haftstrafe absitzen

Dass er nun die Kugellagerstadt vorerst meiden muss, liegt daran, dass er sich dort mit anderen Kleinkriminellen traf, um Straftaten zu begehen. Die größte davon, die ihn ins Gefängnis bringen sollte, ereignete sich im August 2020. Damals forderte der Angeklagte zusammen mit einem Kumpel von einem Dritten die Herausgabe einer Musikbox. Als der sich weigerte, traktierten die beiden Übeltäter den Geschädigten mit Fäusten und Tritten. Für diese Tat wurde der Angeklagte unter Einbeziehung eines früheren Urteils zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Im Juni vergangenen Jahres wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen. Die Reststrafe von 191 Tagen wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Doch die Bewährungsauflagen kümmerten den 19-Jährigen wenig. Zu Vorstellungsgesprächen erschien er ebensowenig wie zu Treffen mit seinem Bewährungshelfer, die er nach eigener Aussage schon mal "verschlief". Urinkontrollen zum Nachweis der Drogenfreiheit vermied er ebenso wie den ersten Verhandlungstermin vor einer Woche. Der Vorsitzende erließ daher einen Haftbefehl. Die Polizei nahm den Angeklagten kurz darauf fest und verbrachte ihn in die JVA Ebrach, von woher er von Polizeibeamten in Fußfesseln am Dienstag in den Gerichtssaal geführt wurde.

"Unheilige Allianz" einer Kleinkriminellen-Clique

Die Jugendgerichtshelferin bezeichnete die Kleinkriminellen-Clique in Schweinfurt als "unheilige Allianz", durch die der Angeklagte in Straftaten hineingezogen worden sei. Der habe zudem eine "Vogel-Strauß-Taktik" entwickelt und ignoriere so Termine und Weisungen.

Die Staatsanwältin sah davon ab, die Bewährung wegen der kurzen Schwarzfahrt zu widerrufen. Sie beantragte die Leistung von 60 Arbeitsstunden und ein Betretungsverbot der Stadt Schweinfurt, was der vorsitzende Richter Christoph Gillot so übernahm.

Als weitere Auflage muss der Angeklagte sechs Wochen lang wöchentlich eine Bewerbung schreiben und die Suchtberatung aufsuchen. Zudem muss er einem Verein beitreten und einmal wöchentlich eine Vereinsveranstaltung, wie ein Fußballtraining, mitmachen. Diese ungewöhnliche Auflage solle dem Angeklagten es ermöglichen, sich in der Gesellschaft zu integrieren.

Abschließend warnte der Vorsitzende den Verurteilten: "Wenn Sie einmal in Schweinfurt auftauchen, wandern Sie ins Gefängnis!".  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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