Mit später festgestellten 0,61 Promille Alkohol in der Blutbahn ist ein 22-jähriger Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis am 20. November vergangenen Jahres gegen Mitternacht mit seinem Opel in einen Vorgarten in Schönbrunn (Gemeinde Ebelsbach) gerast. Dabei mähte er einen Zaun um und blieb mit den Rädern in der Erde stecken. Doch anstatt auszusteigen und die Polizei zu rufen, suchte er das Weite. Allerdings hatte das Auto des Mannes bei dem wilden Ritt ein Kennzeichen verloren.
Einspruch gegen Strafbefehl
Deshalb erhielt der junge Mann wenig später er an seiner Wohnadresse Besuch von einer Polizeistreife, der er seinen Fehltritt beichtete. Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung, Entfernen vom Unfallort und Trunkenheit im Verkehr erhielt er einen Strafbefehl über 105 Tagessätze zu 70 Euro, also 7350 Euro, gegen den er Einspruch einlegte. Mit Erfolg – zumindest teilweise. Denn das Amtsgericht minderte die Strafe wegen der Einkommensverhältnisse des Angeklagten auf 4000 Euro.
Der Haken an der Sache
Der Haken dabei ist, dass das Gericht die Anzahl an fälligen Tagessätzen auf 100 festlegte. Damit liegt sie höher als 90, womit der 22-Jährige nun offiziell als vorbestraft gilt. Genau das hatte sein Verteidiger Jürgen Wagner verhindern wollen. Doch die Vorsitzende Richterin Anne Völkl erinnerte den Angeklagten daran, dass er kein unbeschriebenes Blatt ist. Nur wenige Monate vor dem Unfall, im Juni 2020, war der Mann in Oberaurach in eine Scheune gerast und danach abgehauen. Dafür hatte er im Juli des vergangenen Jahres schon einen Strafbefehl über 800 Euro erhalten. Somit war der Bruchpilot zur Tatzeit einschlägig vorbestraft.
Richterin bleibt hart
Daher ließ die Vorsitzende mit sich auch nicht über eine Verringerung der Sperrfrist reden. Der Führerschein des Angeklagten ist für weitere acht Monate weg. Danach kann er ihn neu machen. Nötig hat er ihn. Denn seine Arbeitsstelle ist fast 30 Kilometer von seinem Wohnort entfernt. Dass er zum Tatzeitpunkt mehr als 0,5 Promille Alkohol intus hatte, konnte der Angeklagte bei der Blutentnahme kaum glauben. Er habe nach der Arbeit nur zwei Bier mit einem Kumpel getrunken und habe sich fahrbereit gefühlt, gab er zu Protokoll. Die scharfe Kurve am Ortseingang von Schönbrunn habe er übersehen, weil er am Radio herum geschraubt habe. Die Fahrerflucht sei eine Kurzschlusshandlung gewesen. Den Schaden am Zaun in Höhe von 1600 Euro habe er bereits bezahlt.
Angeklagter mit "egoistischen Motiven"
Wirklich strafmildernd wirkte dies vor Gericht jedoch nicht. Die Richterin unterstellte dem Angeklagten "egoistische Motive" und reduzierte den Strafantrag des Staatsanwalts nur um fünf Tagessätze von 105 auf 100 Euro. Der Verteidiger hatte auf 90 Tagessätze plädiert, um seinem Mandanten das Stigma "vorbestraft" zu ersparen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.