Das Wasser stand einem 31-Jährigen aus dem Landkreis bis zum Hals, als er im Februar 2023 einen Fehler beging, der ihn und seine Ehefrau am Dienstag auf die Anklagebank des Amtsgerichts brachte. "Die Zahlungen sind auf das Konto der Vermieterin erfolgt", hieß es auf einer eidesstattlichen Versicherung, die der Mann und seine Ehefrau unterschrieben. Doch dies war offenbar gelogen. Weder hatte das Paar Geld überwiesen, noch war es auf dem Konto der Vermieterin eingegangen.
Mann gesteht unter Tränen vor Gericht
Vor Gericht gab dies der 31-Jährige unter Tränen zu. Es habe damals finanzielle Engpässe in seiner Firma gegeben, ließ er das Gericht wissen. Er habe deshalb Suizidgedanken gehabt, sowie Depressionen. Dem Richter streckte er seine zitternden Hände entgegen, um seinen Gemütszustand zu verdeutlichen. Er habe sich damals auf die Hilfe seines Stiefvaters verlassen, der ihn aufzog und immer geholfen habe – auch finanziell. "Ich war sicher, dass er zahlt. Deshalb unterschrieb ich die eidesstattliche Erklärung", gab er zu Protokoll. Erst im März dieses Jahres habe er erfahren, dass die Zahlung nicht erfolgt sei.
Beide Angeklagten keine Unbekannten
Beide Angeklagte sind keine Unbekannten vor Gericht. Im Jahr 2020 wurden beide wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu Geldstrafen verurteilt. Auch eine weitere Urkundenfälschung, versuchter Betrug, dreifacher Diebstahl und Verkehrsdelikte stehen im Strafregister des Mannes, der zudem unter laufender Bewährung steht.
Dennoch stellte das Gericht im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Angeklagten das Verfahren gegen das Ehepaar ein. Nur die Anwaltskosten muss es selbst tragen. "Passen Sie auf, dass so etwas nicht mehr passiert!", warnte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot das Paar abschließend, das sich dankend aus dem Gericht verabschiedete.
Ein nicht nachvollziehbares Urteil..............was lernt der Täter daraus? Dass er so weitermachen kann, weil ja keine Konsequenzen aus seinen Taten zu erwarten sind.
Was für eine Rechtsprechung .......