In der Zeit vom 1. bis 29. Februar werden im Bereich des Landkreises Haßberge Manöver militärischer Einheiten durchgeführt. Dabei wird auch die Gemarkungsgrenze der Gemeinde Rauhenebrach berührt. Es handelt sich laut Pressemitteilung des Landratsamts Haßberge im Wesentlichen um Außenlandesübungen von Hubschraubern. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Anlässlich der Übungen liegen gebliebenen Sprengmittel (Munition und dgl.) dürfen nicht gesammelt oder sonst wie verwertet werden. Nichtbeachtung dieses Hinweises hat strafrechtliche Folgen.
Schäden, die durch die Übung entstanden sind, sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadens-Regulierungsstelle des Bundes (SRB) geltend zu machen. Für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen ist an folgende Adresse zu schreiben: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes – Regionalbüro Ost, Drossel-bergstr. 2, 99097 Erfurt, Tel.: (0361) 3482 -Durchwahl -131 oder -181 -Telefaxnummer -366, E-Mail: VA-Erfurt@bundesimmobilien.de. Dort kann auch ein entsprechendes Formular angefordert werden.
Wird die Frist versäumt, ist der Anspruchsberechtigte kraft Gesetzes mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen und die Schadensregulierungsstelle Ost muss den verspäteten Antrag zurückweisen.