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Rauhenebrach
Übung ausländischer NATO-Streitkräfte: Manöver im Bereich Rauhenebrach
Bearbeitet von Aurelian Völker
 |  aktualisiert: 24.11.2023 03:34 Uhr

In der Zeit vom 1. bis 22. Dezember werden im Bereich des Landkreises Haßberge Manöver militärischer Einheiten durchgeführt. Dabei wird auch die Gemarkungsgrenze der Gemeinde Rauhenebrach berührt. Es handelt sich im Wesentlichen Außenlandesübungen von Hubschraubern, teilt das Landratsamt Haßberge in einer Pressemitteilung mit, der auch folgende Informationen entnommen sind.

Darin wird der Bevölkerung nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Anlässlich der Übungen liegen gebliebenen Sprengmittel, also Munition oder ähnliches, dürfen nicht gesammelt oder sonst wie verwertet werden. Wer diesen Hinweis missachtet, muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

Schäden der NATO-Übung rechtzeitig melden

Schäden, die durch die Übung entstanden sind, sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach dem Ende der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadens-Regulierungsstelle des Bundes (SRB) geltend zu machen.

Für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen ist an folgende Adresse zu schreiben: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes – Regionalbüro Ost, Drosselergstr. 2, 99097 Erfurt, Tel.: (0361) 3482 -Durchwahl -131 oder -181 -Telefaxnummer -366, E-Mail: VA-Erfurt@bundesimmobilien.de. Dort kann auch ein entsprechendes Formular angefordert werden.

Wird die Frist versäumt, ist der Anspruchsberechtigte kraft Gesetzes mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen und die Schadensregulierungsstelle Ost muss den verspäteten Antrag zurückweisen.

 
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