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Haßfurt
Übung ausländischer NATO-Streitkräfte
Bearbeitet von Stefan Pompetzki
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:37 Uhr

Vom 3. bis 28. Februar werden im Bereich des Landkreises Haßberge Manöver militärischer Einheiten durchgeführt. Dabei wird auch die Gemarkungsgrenze der Gemeinde Rauhenebrach berührt, heißt es in einer Pressemitteilung.

Es handelt sich im Wesentlichen um Außenlandeübungen von Hubschraubern. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Bei den Übungen liegen gebliebene Sprengmittel (Munition und dergleichen) dürfen nicht gesammelt oder sonst wie verwertet werden. Die Nichtbeachtung dieses Hinweises hat laut Mitteilung strafrechtliche Folgen.

Schäden, die durch die Übung entstanden sind, sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadens-Regulierungsstelle des Bundes (SRB) geltend zu machen.

Die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen ist an folgende Adresse zu richten: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes-Regionalbüro Ost, Drosselbergstr. 2, 99097 Erfurt, Tel.: (0361) 3482-131 oder -181. Telefaxnummer -366, E-Mail: VA-Erfurt@bundesimmobilien.de.  Dort kann auch ein entsprechendes Formular angefordert werden.

Wird die Frist versäumt, ist der Anspruchsberechtigte kraft Gesetzes mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen und die Schadensregulierungsstelle Ost muss den verspäteten Antrag zurückweisen.

 
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