Mit einer faustdicken Überraschung endete der Prozess wegen einer Verfolgungsjagd mit der Polizei, verbunden mit dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln. Das Auto landete damals im Straßengraben und die drei Insassen gaben danach bei der polizeilichen Vernehmung übereinstimmend an, wer von ihnen der Fahrer gewesen sei. Nun sagten alle drei – wiederum übereinstimmend – vor Gericht, dass doch ein anderer am Steuer gesessen habe.
Mit 190 Stundenkilometern über Feldwege
Die Tat ereignete sich in der Nacht vor Silvester 2021, also vor einem guten Jahr. Damals saßen drei Freunde im Alter von 23, 24 und 27 Jahren in dem Opel Saphira, der dem Vater des Ältesten gehörte. Bei der Gerichtsverhandlung sagte das Trio aus, dass sie kurz nach Mitternacht von Haßfurt nach Zeil gefahren seien.
Danach ging es weiter über die Mainbrücke nach Sand. Kurz nach der Brücke forderte dann ein Streifenwagen der Polizei den Wagen auf, anzuhalten. Als der Opel-Fahrer das bemerkte, trat er kräftig aufs Gaspedal und versuchte mit allen Mitteln, zu entkommen. Ohne Rücksicht auf Verluste ignorierte er Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Vorfahrtsregeln, und raste mit quietschenden Reifen und 190 Stundenkilometern über Feldwege.
Kehrtwende vor Gericht: Ein Zeuge gesteht, am Steuer gesessen zu haben
Der Polizeiwagen, der ihm mit Blaulicht und Martinshorn hinterherjagte, ließ sich aber nicht abhängen. Die Amokfahrt ging nicht lange gut. In einer Rechtskurve konnte der Fahrer nicht mehr die Spur halten und landete schließlich im Straßengraben. Wie durch ein Wunder trug niemand ernsthafte Verletzungen davon. Zwei Fahrzeuginsassen flüchteten zu Fuß, konnten aber bald dingfest gemacht werden. Bei der darauffolgenden polizeilichen Vernehmung gaben dann alle an, dass der 23-Jährige gefahren sei.
Nun erfolgte beim Gerichtstermin die Kehrtwende. Alle behaupteten jetzt, dass der 27-Jährige hinter dem Steuer gesessen habe. Sie erklärten ihre damalige Lüge bei der Polizei damit, dass der Fahrer alkoholisiert gewesen sei und seine Fahrerlaubnis verloren hätte, hätten sie ihn angegeben. Selbst derjenige, der nun von allen Beteiligten als Fahrer angegeben wurde, gestand im Zeugenstand, das Fahrzeug gelenkt zu haben.
Verurteilung wegen Drogenbesitzes
Dieses Geständnis legte er ab, obwohl er sich als Zeuge nicht selbst hätte belasten müssen – und obwohl er auf dieses Recht sogar vom Richter hingewiesen wurde. Folgerichtig wurde der Angeklagte – also der Jüngste des Trios – nun in der Verkehrssache freigesprochen, aber der 27-Jährige muss nun damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermitteln und ihn in absehbarer Zeit anklagen wird.
Daher wurde dem Angeklagten nur noch der Besitz von 0,25 Gramm Marihuana zur Last gelegt. Verteidiger Alexander Wessel wies darauf hin, dass es sich hier um eine "Kleinstmenge" handle. Weil der Beschuldigte aber bereits drei Vorstrafen hatte und unter laufender Bewährung stand, verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro, also zu insgesamt 900 Euro. Der Verurteilte und sein Anwalt akzeptierten den Urteilsspruch.