Dass der 37-Jährige am 15. Oktober des vergangenen Jahres betrunken einen schlimmen Verkehrsunfall gebaut hatte, bei dem sein Kia im Straßengraben gegen einen Baum prallte, war unstrittig. Dass er dafür per Strafbefehl zu Recht eine Geldstrafe und ein Fahrverbot erhielt, auch. Beim jüngsten Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer ging es lediglich um die Höhe der Strafe und um die Sperrfrist für die Fahrerlaubnis. Das Gericht reduzierte die Geldstrafe auf 1400 Euro und erteilte eine Sperre von vier Monaten.
Wie der einsichtige und nicht vorbestrafte Angeklagte berichtete, hatte er am Tag des Unfalls, es war ein Freitag, zusammen mit einem Arbeitskollegen eine Markise eingebaut. Danach war man gemütlich beisammengesessen und er hatte drei Bier getrunken. Nachmittags kurz nach 15 Uhr kam es dann auf der Heimfahrt zu dem Unfall. Er ereignete sich im Steigerwald im Gemeindebereich von Rauhenebrach, als der Arbeiter in Richtung Falsbrunn unterwegs war.
Der Staatsanwalt beschrieb den Unfallhergang. Demnach kam der Unfallwagen in einer langgezogenen Kurve auf das Bankett und als der Fahrer heftig gegensteuerte, überfuhr das Fahrzeug anschließend auf der linken Seite den Grünstreifen, landete im Graben und prallte dann gegen einen Baum. Am Auto entstand ein Totalschaden und der alkoholisierte Fahrer erlitt schwere Verletzungen am Bein.
Durch einen offenen Unterschenkelbruch entstand eine starke Blutung. Ein Ersthelfer konnte die Blutung einigermaßen stillen, indem er den Oberschenkel abband. Wie der Angeklagte in seinem letzten Wort betonte, sei er sich darüber bewusst, dass er in dieser Situation großes Glück im Unglück gehabt habe. Im Universitätsklinikum Erlangen wurde er operiert. Dort entnahm man auch eine Blutprobe, die einen Alkoholgehalt von 0,75 Promille aufwies.
Horrend stellen sich die finanziellen Folgen des Fehltritts dar. Der Unfallfahrer berichtete vor Gericht, dass er seit diesem Tag krankgeschrieben sei. Die Lohnfortzahlung habe schon lange geendet, momentan erhalte er lediglich Krankengeld. Wahrscheinlich, fuhr er fort, müsse sein Bein nochmal operiert werden. Von daher konnte er die Frage des Staatsanwalts nicht beantworten, der wissen wollte, wann er wieder arbeitsfähig sei. Zudem war das neuwertige Auto finanziert und der Betroffene muss nun über lange Zeit die fälligen Raten zurückzahlen.
Rechtsanwalt Jürgen Wagner unterstrich, dass der Unfall ein "Denkzettel fürs Leben" für seinen Mandaten sei. Er beschränkte den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen, wie es juristisch heißt. Das bedeutet, dass sein Mandant die Tat vollständig gesteht und dass es nur noch um die Höhe der Strafe geht. Dabei spielen die persönlichen Verhältnisse eine wichtige Rolle. Diesbezüglich sagte der Angeschuldigte, dass er seiner geschiedenen Frau für zwei Schulkinder im Alter von zehn und 14 Jahren Unterhalt bezahle.
Der Strafbefehl hatte einen Geldbetrag von 1925 Euro und eine neunmonatige Sperrfrist vorgesehen. Das von Strafrichter Ralph Hofmann verkündete Urteil, das von der Verteidigung akzeptiert wurde, lautet auf 1400 Euro und eine viermonatige Sperrfrist. Allerdings muss der Verurteilte zusätzlich noch die Gerichtskosten tragen und seinen Anwalt bezahlen. Von daher wird es unter dem Strich kaum billiger für ihn.