
Glaubt man den Schilderungen einer jungen Mutter aus dem nördlichen Landkreis, dann war das vergangene Jahr für sie ein Horrorjahr. Der Grund dafür war ihr eigener Ehemann, der am Donnerstag wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Haßfurt saß.
Streitigkeiten und Übergriffe
Laut Anklage kam es zwischen den beiden immer wieder zu Streitigkeiten und körperlichen Auseinandersetzungen. Während einer Autofahrt im Januar 2020 soll der 25-jährige Angeklagte den Kopf seiner Frau gegen die Windschutzscheibe geschlagen und sie gezwickt haben. Im ersten Halbjahr vergangenen Jahres soll er die damals Schwangere auf den Kopf geschlagen und bei einer weiteren Gelegenheit gewürgt und sie gegen eine Wand gedrückt haben. Zudem soll er ihr Schläge angedroht haben, falls sie zur Polizei geht, hieß es in der Anklageschrift.
Einspruch gegen Strafbefehl über 3200 Euro
Letzteres tat die Frau trotzdem. Am 4. Februar dieses Jahres erstattete sie Anzeige gegen ihren Noch-Ehemann, der daraufhin einen Strafbefehl über 80 Tagessätze zu 40 Euro, also 3200 Euro, erhielt. Dagegen legte er Einspruch ein, was jetzt zu der Verhandlung vor Gericht führte. Dort wies er den Vorwurf der Nötigung von sich. Er habe seiner Frau keine Schläge angedroht, falls sie Anzeige erstattet, gab er zu Protokoll.
Angeklagter fühlt sich ungerecht behandelt
"Ich ließ ihr alle Freiheiten", sagte der Arbeiter. Für ihn sei es eine "toxische Beziehung" gewesen. Er habe sogar unter Haarausfall gelitten. Beide seien damals arbeitslos gewesen und hätten täglich "aufeinander gehockt". Er fühle sich ungerecht behandelt, da die Angelegenheit nur aus Sicht der Frau dargestellt werde. Der Angeklagte selbst hatte keine Anzeige gegen seine Frau erstattet. Der Vorwurf der Nötigung nicht gerechtfertigt, die weiteren Punkte aus der Anklageschrift bestritt er jedoch nicht. Den Strafbefehl könne er nicht bezahlen, da er in Kürze eine Ausbildung beginne und nur noch 600 Euro verdiene.
Das Gericht halbierte daher die Höhe der Tagessätze, sodass der Verurteilte nur noch die Hälfte des ursprünglichen Strafbefehls, nämlich 1600 Euro, zahlen muss.