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HASSFURT
Toter Freund hinterlässt 111 Gramm Hasch und 500 Euro
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 07.05.2015 17:38 Uhr

Der Tod ihres Lebensgefährten hat eine 47-Jährige in die Bredouille gebracht. Da es bei dem Ableben ihres Freundes nach Polizeiangaben „Unstimmigkeiten“ gab, durchsuchte die Kripo Schweinfurt am 10. November 2013 ihre Wohnung.

Dabei fanden die Beamten 111 Gramm Haschisch von überdurchschnittlicher Qualität (THC-Gehalt elf Prozent), sowie einen Bargeldbetrag von 500 Euro, den die Hartz-IV-Empfängerin zusammen mit dem Rauschgift in ihrem Schlafzimmer aufbewahrte.

Am Mittwoch hat das Schöffengericht am Amtsgericht die Angeklagte deshalb wegen des Besitzes einer „nicht geringen Menge“ an Rauschgift zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, die es für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Als Auflage muss sie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und in der Bewährungszeit ein drogenfreies Leben führen.

Den Vorwurf, dass die Angeklagte zumindest einen Teil des Rauschgifts weiterverkaufen wollte, ließ das Gericht fallen, obwohl nach Aussage eines der ermittelnden Beamten einiges dafür sprach: die Ermittler hatten neben dem Haschisch und dem Bargeldbetrag auch das Handy der Angeklagten konfisziert. Darauf waren zahlreiche SMS-Nachrichten mit den „üblichen Floskeln“ abgespeichert.

Sätze wie „kannst du mir 20 Euro leihen“, „brauchst du neues Brot“ oder „bringst du mir was Gutes mit“ kennen die Beamten aus anderen Rauschgiftverfahren. Zudem liege die „typische Besitzmenge“ weit unterhalb der gefundenen Menge meinte ein Polizeibeamter im Zeugenstand.

Für Verteidiger Jochen Kaller waren dies nur Mutmaßungen. Bei den SMS-Nachrichten könne es sich ebenfalls um Verabredungen unter Freunden handeln, meinte er. Zudem seien keine Portionstütchen, Schuldenlisten oder andere Gegenstände gefunden worden, die auf einen Drogenhandel hinweisen würden.

Von Heroin loskommen

Auch die 500 Euro Bargeld, die direkt unter dem Rauschgift lagen, müssten nicht zwangsläufig aus Drogengeschäften stammen. Einen Rückschlag erhielt der Anwalt, als seine Mandantin zu ihren persönlichen Verhältnissen befragt wurde. Dabei gab sie an, dass sie seit zehn Jahren „substituiert“ sei, das heißt, dass sie Methadon nimmt, um vom Heroin loszukommen.

Die Frage eines Schöffen, warum sie dann noch Haschisch besitze, beantwortete sie mit „Beikonsum“. Staatsanwalt Markus Reznik nahm dies der fünffach Vorbestraften – darunter dreimal einschlägig wegen Drogendelikten – nicht ab.

Er ging davon aus, dass mindestens die Hälfte des „Stoffs“ zum Handel bestimmt war. Darauf würden die zahlreichen Kurznachrichten auf dem Mobiltelefon hinweisen.

Die Angeklagte habe nicht nur „um Gottes Lohn“ Hasch abgegeben, meinte der Anklagevertreter und forderte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren plus 150 Arbeitsstunden.

Verteidiger Jochen Kaller argumentierte, dass die zwei Kinder seiner Mandantin damals in der Wohnung lebten, die ebenfalls als Konsumenten in Frage kämen. Außerdem habe die Angeklagte unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden, weshalb eine Bewährungsstrafe von neun Monaten und 30 Arbeitsstunden ausreichend sei.

Richterin Ilona Conver merkte in der Urteilsbegründung an, dass die „gewaltige Menge“ des gefundenen Rauschgifts dafür spreche, dass damit Handel getrieben werden sollte. Letztlich könne dies der Angeklagten jedoch nicht nachgewiesen werden.

Im Dunkel blieben auch die Ursachen, die zum Tod ihres Lebensgefährten führten. Ein natürlicher Tod ließ sich nach Auskunft des ermittelnden Polizeibeamten der Kripo Schweinfurt nicht erklären. Eine Obduktion habe ergeben, dass er nach innen verblutet ist.

Ob dabei Drogen im Spiel waren, ließ sich nicht belegen. Ein Bluttest wurde nicht durchgeführt. Dieser sei bei einer Obduktion nicht üblich, meinte der Beamte.

 
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