
Um die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der "Pfortenklinge" ging es in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates Rentweinsdorf und dieser Wunsch von Bürgern führte zu einer weitergehenden Diskussion. Schon jetzt wären dort 30-Stundenkilometer-Schilder mit der Ergänzung "Anwohner frei" angebracht und deswegen stelle sich die Frage, was sich dann verändern und bessern solle.
Bürgermeister Steffen Kropp (SPD) wies darauf hin, dass Anwohner auf ihn zugekommen seien und bisher dort schon das Schild "Anlieger frei" stehe, um den Durchgangsverkehr aus der Siedlung herauszuhalten. Kurt Weißheimer (FW-ÜWG) meinte, dass bei Tempo-30-Zone dann jeder durchfahren könne. Das sei doch keine Verbesserung,
Aus der Runde kamen dann weitere Vorschläge von Simone Berger (RUL) "Schriftzeichen auf die Straßen malen" oder auch eine "leichte Erhöhung in die Straße einbauen" (Petra Haubner (FW-ÜWG). Franziska Schmittlutz (SPD) verwies auf die VG Baunach, wo man Lichtzeichen aufgestellt habe. Mathias Kropp (SPD) sprach die Lichtzeichenmessung am Ortsausgang am "Kaulberg" an, wo sogar schon 122 Stundenkilometer gemessen wurden. Vielleicht sollte die Polizei öfter und zur richtigen Zeit Kontrollen durchführen.
Appell an die Vernunft
Aber zu allen Vorschlägen kamen auch Bedenken auf und vor allem würde es ja nicht bei der einen Straße bleiben und kämen auch Begehrlichkeiten an anderen Stellen auf. Dies würde dann zu höheren Kosten führen. Kurt Weißheimer gab zu bedenken, dass möglicherweise die Schnellfahrer meist aus der Siedlung selbst wären. Er appellierte deshalb an die Eigenverantwortung und Vernunft, sich selbst an der Nase zu stupsen.
Schließlich wurde eine 30-Stundenkilometer-Zone im Bereich der "Pfortenklinge/Eisgrube" bei einer Gegenstimme des Bürgermeisters abgelehnt. Die bisherigen Verkehrszeichen sollten aber bei Bedarf erneuert werden.
Eine neue Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Abwassereinrichtung in der gesamten Marktgemeinde – außerdem dem Ortsteil Salmsdorf – stand dann auf der Tagesordnung. Kämmerer Horst Junge von der VG Ebern erinnerte an den bisherigen Kalkulationszeitraum von 2021 bis 2023, in dem eine Einleitungsgebühr von 3,12 Euro je Kubikmeter und eine Grundgebühr ab 42 Euro erhoben wurde. Nun sei man verpflichtet, die Gebührenkalkulation für den nächsten Zeitraum 2024 bis 2026 vorzunehmen.
Aus der Vorperiode bis 2023 habe sich eine Überdeckung von 52.052 Euro ergeben, die nun in den neuen Zeitraum vorgetragen werde. Er gab aber auch zu bedenken, dass die Unterhaltskosten durch die Erstellung des Kanalkatasters von 29.000 auf 40.000 Euro oder die Stromkosten von 24.000 Euro auf 44.000 Euro ansteigen. Ebenso habe man Reinigungskosten und einen Pumpenaustausch mit einkalkuliert, so dass man jährlich einen Aufwand von rund 270 000 Euro habe bei einer Abwassermenge von 53.000 Kubikmetern Abwasser.
Grundgebühr steigt auf 60 Euro
Schließlich entschied sich der Marktgemeinderat für eine Erhöhung der Grundgebühr von 48 auf 60 Euro und hob die Einleitungsgebühr von 3,12 auf 3,78 Euro je Kubikmeter an. Bei zwei Gegenstimmen wurde das beschlossen.
Zu Diskussionen hatte in letzter Zeit das Vorgehen bei Pachtangelegenheiten geführt. Manuel Mahr von der VG Ebern informierte dabei über die rechtlichen Möglichkeiten und ein neues Steuerungsmodell. So sprach man sich künftig für eine jährliche Laufzeit aus, die sich automatisch verlängere.
Ludwig Bock (FW-ÜWG) sprach den Rückschnitt von Hecken auf öffentlichen Flächen an und wie man mit dem Rückschnitt auf Privatflächen oder am Gehsteig umgehe, wenn es Bürger nicht selbst erledigen. In diesem Zusammenhang wies Kurt Weißheime auf einen Heckenschnitt hin, wo zwar die Hecke geschnitten wurde, aber der Schnitt im anliegenden Graben gelandet sei und es damit Probleme bei der Wasserführung gebe. Bürgermeister Steffen Kropp bat, solche Stellen der Gemeinde zu melden, die dann ihrerseits ein Schreiben an die Grundstücksbesitzer richte.