Wegen eines Diebstahls in einem besonders schweren Fall hat das Amtsgericht einen 28-jährigen Arbeitslosen aus Haßfurt zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Auflage muss er 400 Euro an das Don-Bosco-Hilfswerk berappen und eine Suchttherapie in Werneck durchhalten.
Der Angeklagte war laut Anklageschrift im Juli vergangenen Jahres nachts in ein Firmengebäude in der Augsfelder Straße in Haßfurt eingedrungen. Mit einem Schraubendreher hebelte er eine Eingangstür auf. Anschließend brach er einen Getränkeautomaten und mehrere Stahlschränke auf. Er entwendete rund 150 Euro Bargeld und eine leere Geldkassette. Der Sachschaden betrug rund 850 Euro.
Weit kam er mit dem Diebesgut nicht. Noch am Abend des selben Tages wurde er von einer Streife auf der Straße aufgegriffen und wegen des Verdachts der Hehlerei vernommen. Dabei durchsuchten die Beamten den Rucksack des Einbrechers und stellten das Diebesgut sicher.
Auf der Anklagebank leugnete der Dieb, den Einbruch begangen zu haben. Den hätten zwei russische Bekannte aus der Gegend von Maroldsweisach begangen, gab er an. Er selbst habe nur Schmiere gestanden. Für seinen Aufpasserdienst sei er mit Materialien entlohnt worden. Diese Aussage bezeichnete der ermittelnde Polizeibeamte als „Schutzbehauptung“. Der Angeklagte hatte die zwei vermeintlichen russischen Komplizen beschrieben. Eine Fahndung blieb jedoch ohne Erfolg.
Als Grund für den Einbruch nannte der Angeklagte Geldmangel aufgrund seiner Spiel- und Rauschgiftsucht. Seinen Schuldenstand bezifferte er auf 70 000 bis 80 000 Euro.
Der Verurteilte nahm das Urteil an. Darin inbegriffen ist eine Fahrt ohne Führerschein im Juli 2013.