Der Tod der elfjährigen Janina, mutmaßlich verursacht durch einen Sportrevolver, lässt die Diskussion um das Waffenrecht wieder aufleben. Die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“, gegründet 2009 nach dem Amoklauf von Winnenden, fordert ein Verbot „tödlicher Sportwaffen“. Der Fall Janina zeige einmal mehr, dass das Risiko solcher Waffen nicht beherrschbar ist, sagt Sprecher Roman Grafe. Dagegen sieht der bayerische Innenstaatssekretär Gerhard Eck (Donnersdorf) keinen Handlungsbedarf. „Noch so scharfe Gesetze“ könnten solch schlimme Einzeltaten nicht verhindern, so der CSU-Politiker auf Nachfrage der Redaktion.
60 legale Kleinkaliber-Waffen hat die Polizei im 400-Einwohner-Dorf Unterschleichach sichergestellt. Bayernweit sind laut Innenministerium 220 000 Waffenbesitzer, in der Mehrzahl Jäger und Sportschützen, mit insgesamt 1,14 Millionen Waffen registriert. Dazu gehören 402 000 Jagdwaffen, 270 000 Sport- und Brauchtumswaffen, 79 000 Erbwaffen und 113 000 sogenannte Altbesitzwaffen. Wer Waffen besitzen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Laut Alexander Heidel, Geschäftsführer des Bayerischen Sportschützenbundes, muss ein Sportschütze sich vor dem Kauf einer Waffe vom Verband bescheinigen lassen, dass er mindestens ein Jahr Mitglied in einem Schützenverein ist, dass er die Waffe für sportliche Aktivitäten benötigt und regelmäßig am Schießstand trainiert. Zudem muss die zuständige Waffenbehörde, das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, Eignung und Zuverlässigkeit des Schützen prüfen. Bei Zweifeln kann sie ein medizinisches oder psychologisches Gutachten fordern. Laut Gesetz müssen Schützenvereine den Austritt von Mitgliedern unverzüglich melden.
„Keine Mordwaffen als Sportwaffen“
Möglicherweise gab es hier im Fall Janina Versäumnisse. Laut Polizei ist der Beschuldigte seit 15 Jahren nicht mehr im Verein aktiv gewesen. Seine Gewehre und Pistolen, darunter die mutmaßliche Tatwaffe, seien „relativ unbenutzt“ im Haus gelagert gewesen.
Für Roman Grafe ist es keine Frage: Tödliche Sportwaffen gehören verboten. Die Freiheitsrechte von Schützen müssten hinter dem „Lebensrecht der unbewaffneten Mehrheit in Deutschland und Europa“ zurückstehen. Für sportliche Zwecke könne man auch weniger gefährliche Waffen wie Druckluftgewehre oder Lichtpunktpistolen verwenden. Auf ihrer Internetseite listet die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“ knapp 200 Todesopfer durch Waffen von Sportschützen seit 1990 auf, darunter auch einen Fall 1993 in Ebrach (Lkr. Bamberg), wo ein Mann mit der Sportpistole seine Frau und seine drei Kinder erschoss.
Die Polizei in Unterfranken registrierte von 2010 bis 2014 fünf Todesopfer und 58 Verletzte bei Straftaten, bei denen Schusswaffen in Gebrauch waren. Nähere Angaben zu Details waren kurzfristig nicht zu bekommen. Im gleichen Zeitraum wurde in Unterfranken auch in über 2000 Verstößen gegen das Waffengesetz ermittelt, so die Polizei.
Bei den Sportschützen sieht man gleichwohl keinen Handlungsbedarf. Alexander Heidel zeigt sich zwar bestürzt über den „schrecklichen Vorfall“ in Unterschleichach. Er sieht jedoch keinen Anlass zur Diskussion über die Regelungen: „Dieser Bereich ist schon sehr streng reguliert.“ Deutschland habe eines der schärfsten Waffenrechte in Europa. „Persönliches Fehlverhalten“ ließe sich aber trotz Kontrollmechanismen nicht ausschließen. Ähnlich argumentiert Staatssekretär Eck: „Den Schießsport deshalb insgesamt infrage zu stellen, davon halte ich nichts. Das würde man aber tun, wenn man alle Kleinkaliberwaffen verbietet.“ Auch regelmäßige Gesundheitsüberprüfungen würden, so Eck, in der Praxis nicht helfen, „schwarze Schafe zu enttarnen“.
Es sind ja nicht nur die Jäger und Sportschützen von denen ein Gefährdungspotential ausgeht, sondern auch die Leute die legal erworbene Waffen auf welche Weise auch immer, entwenden.
Hier sollte Herr Eck noch mal nachdenken.