Mit einer 1. Änderung des Bebauungsplanes "Brunnwiese II" befasste sich der Gemeinderat Stettfeld in seiner Sitzung, womit ungewollte Einschränkungen erleichtert und auch nachhaltige Bebauungsmöglichkeiten verwirklicht werden können. Zusätzlich wurde auch die bereits beschlossene Zisternenpflicht mit aufgenommen.
Hintergrund war die Tatsache, dass der Bebauungsplan aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Stettfeld aus dem Jahr 1986 entwickelt wurde und der Bebauungsplan schon seit dem Jahre 2000 rechtskräftig ist. Die Änderung habe deswegen das Ziel, planerische und rechtliche Schwierigkeiten zu beseitigen und auch den Wünschen der Bauwerber entgegenzukommen.
Die Änderung im Bebauungsplan "Brunnwiese II" umfasst eine Gesamtfläche von circa 7,09 Hektar mit 4,53 Hektar Nettobauland, 1,04 Hektar Grün- und Freiflächen, 1,09 Hektar Verkehrsflächen und 0,43 Hektar für Versorgungsanlagen. Mit den vorgesehenen Änderungen, so Ingenieur Peter Ruck vom TBW Werner aus Eltmann, wird die Gebäudeanordnung den topografischen Gegebenheiten besser gerecht. Auf die Festsetzung von Dachformen und Dachneigungen wird verzichtet und zulässig sind auch Dachgauben und Zwerche. Der Gemeinderat stimmte dem zu und beauftragte die Verwaltung, die entsprechende Auslegung durchzuführen.
Sportkegelklub Stettfeld beantragte einen Zuschuss
Bürgermeister Alfons Hartlieb nahm dann zum integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) der ILE "Lebensregion Plus" Stellung, das im Jahre 2024 neu erstellt wurde. Es formuliere Handlungsbedarfe, Entwicklungsziele und eine Maßnahmenplanung für die weitere Zusammenarbeit der Mitgliedskommunen. Der Gemeinderat beschloss mit 10:1 Stimmen die Fortsetzung der Mitgliedschaft der Gemeinde Stettfeld, das neu erstellte ILEK für die Jahre 2024 bis 2031 sowie die Umsetzung in der Gemeinde.
Der Sportkegelklub Stettfeld beantragte mit einem Schreiben, dem Verein einen Zuschuss zum laufenden Betrieb zu geben, da die laufenden Kosten für den Spielbetrieb nicht mehr durch die Bewirtungseinnahmen gedeckt werden können. Hintergrund ist dabei auch der Umstand, dass der Verein nicht mehr im Heimatort Stettfeld kegeln kann, sondern die Bahn in Sand benutzen müsse. Diese bringe einen zusätzlichen Aufwand.
Für den Spielbetrieb 2022/2023 hatte die Gemeinde noch einen Zuschuss von 1000 Euro gewährt. Der Antrag konnte jedoch durch die Verwaltung nicht geprüft werden, weil weder Ausgaben noch Einnahmen des laufenden Betriebes mit dem Antrag vorlagen. Das Gremium vertrat deshalb die Meinung, dass der SKK Stettfeld einen Bericht über Mitglieder, seine Vereinstätigkeiten und seine Vermögensverhältnisse vorlegen müsste. Der Tagesordnungspunkt wurde deswegen vertagt.