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Landkreis Haßberge
Haßbergkreis: Stallpflicht bei Geflügel gilt weiterhin
Bearbeitet von Jochen Jörg
 |  aktualisiert: 19.04.2021 13:30 Uhr

Seit 26. Januar gelten im Landkreis Haßberge wegen der Geflügelpest besondere Schutzmaßnahmen, zu denen auch die Stallpflicht gehört. Wie es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes heißt, soll dadurch verhindert werden, dass Nutztiere mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert werden.

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt darauf hin, dass alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel) bisher noch nicht nachgekommen sind, diese unverzüglich beim Veterinäramt, Tel.: (09521) 27138, anzuzeigen haben. Außerdem besteht die Verpflichtung, gehäufte Todesfälle zu melden, damit ein Ausbruch der Seuche ausgeschlossen werden kann.

Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besteht derzeit nicht, auch nicht durch den Konsum von Eiern oder Geflügelfleisch. Dennoch sollten keine verendeten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden.

Geflügelhalter aus dem Landkreis Haßberge, die in der Zeit vom 28. Februar bis 23. März bei einem mobilen Geflügelhändler aus Nordrhein-Westfalen (Geflügelhof Schulte, Delbrück-Westenholz) Geflügel gekauft haben, werden gebeten, sich umgehend beim Veterinäramt Haßberge zu melden, damit die Tiere untersucht werden können.

 
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