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Eltmann
Stadtrat Eltmann: Erhöhung der Kindergartengebühren
Intensiv diskutiert wurde im Stadtrat Eltmann über die Kindergartengebühren. Auf rund 780.000 Euro summierte sich das städtische Defizit für die beiden städtischen Kindergärten im vergangenen Jahr. Und 2025 wird das neue Kindergartengebäude zusätzlich in Betrieb gehen.
Foto: Sabine Weinbeer | Intensiv diskutiert wurde im Stadtrat Eltmann über die Kindergartengebühren. Auf rund 780.000 Euro summierte sich das städtische Defizit für die beiden städtischen Kindergärten im vergangenen Jahr.
Sabine Weinbeer
 |  aktualisiert: 11.11.2024 02:33 Uhr

Grundsteuer-Hebesätze, Kindergartengebühren und ein Antrag auf die Nutzungsänderung eines Wohnhauses in eine Flüchtlingsunterkunft – im Eltmanner Stadtrat wurde diesmal außergewöhnlich viel diskutiert.

Wie alle Kommunen bemüht sich auch Eltmann, aus den neuen Grundsteuermessbescheiden eine möglichst faire Anpassung der Hebesätze abzuleiten. Unumstritten war im Gremium die Festsetzung der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) auf 400 Prozent. Als Hebesatz für die Grundsteuer B schlug die Verwaltung 250 Prozent vor. Beide Hebesätze würden im Ergebnis eine leichte Erhöhung der Einnahmen bei der Stadt mit sich bringen.

Dass das angesichts der künftigen Haushaltslage und der Ausgaben beispielsweise für Straßenreparaturen statthaft ist, darüber war man sich im Gremium einig. Die SPD plädierte für einen Hebesatz von 200, die ÜPL für 260. Beide Anträge wurden abgelehnt, der Vorschlag der Verwaltung mit 250 schließlich mit der Mehrheit von ÜPL, CSU und Limbacher Liste angenommen.

Defizit von fast 800.000 Euro

Bürgermeister Michael Ziegler erklärte, dass es egal bei welchem Hebesatz Hauseigentümer geben werde, die sehr viel mehr bezahlen und solche, die sogar etwas weniger zahlen als bisher. Das hätten die Beispielberechnungen gezeigt, die schließlich zum Vorschlag der Verwaltung geführt hatten.

Diskutiert wurde auch über die vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren für Kinderkrippe und Kindergarten. Die beiden städtischen Kindergärten in Eltmann und Weisbrunn bescherten dem städtischen Haushalt im letzten Jahr ein Defizit von fast 800.000 Euro. Nach der Ermittlung der Gebühren in umliegenden Gemeinden schlug die Verwaltung vor, den Beitrag in der Kinderkrippe um zehn, im Kindergarten um 15 Euro je Monat anzuheben.

Die 26.000 Euro Mehreinnahmen würden nicht einmal die zu erwartenden Lohnsteigerungen von acht Prozent zur Hälfte decken, so Paul Kremer. Bei aller Familienfreundlichkeit rechnete vor, dass er und seine Frau für die pädagogisch wertvolle Betreuung eines Kindes dank der staatlichen Förderung monatlich gerade einmal 25 Euro bezahlen, für das warme Mittagessen hingegen 50 Euro. "Da muss man die Leistung auch mal in Relation setzen."

Außerdem gab er zu bedenken, dass künftig ja ein weiteres Kindergartengebäude betrieben und unterhalten werden müsse, so dass im Haushalt 2025 mit einem Defizit von einer Million Euro zu rechnen sei. Er schlug eine Erhöhung von 20 Euro in der Kinderkrippe und 30 Euro im Kindergarten vor. Dieser Vorschlag wurde von der Mehrheit im Gremium abgelehnt. Der Vorschlag von Joachim Stark mit 15 Euro mehr in der Krippe und 20 Euro im Kindergarten wurde schließlich angenommen. Die SDP stimmt gegen beide Anträge.

Ablehnung wegen Konfliktpotential

Intensiv diskutiert wurde ein Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einer Unterkunft für Asylbewerber und Ausbau des Dachgeschosses in der Steigerwaldstraße. Das Dachgeschoss sei bereits ausgebaut und auch Asylbewerber würden dort schon wohnen, erklärte Herbert Nölscher. Im Gremium keimte der Verdacht, dass die Nutzungsänderung die Belegung mit mehr Personen als bei einem Wohnhaus erreichen soll. "Bei einer Asylbewerberunterkunft ist nämlich eine Person je sieben Quadratmeter möglich", so Uli Pfuhlmann.

Das wären dann deutlich mehr als die in den Bauunterlagen eingezeichneten 13 Betten, so Bürgermeister Michael Ziegler. Eine Unterkunft in dieser Größenordnung sah das Gremium gerade in diesem Wohnquartier als schwierig an und verweigerte daher die Zustimmung der Stadt zum Bauantrag mit Verweis auf das Konfliktpotential, was im Verwaltungs-Jargon "Unverträglichkeit im Gebiet" heißt.

 
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