Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat jetzt die Hochwasser-Richtlinie für Unternehmen und freie Berufe veröffentlicht. Darauf weist das Landratsamt Haßberge in einer Pressemitteilung hin.
Mit dem Soforthilfeprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums können betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern unterstützt werden. Die Antragsberechtigung setzt voraus, dass sich die Betriebsstätte bzw. die wirtschaftsnahe Infrastruktur in Bayern befindet und die Hochwasserschäden ab dem 31. Mai 2024 entstanden sind.
Zuständige Fachressorts
Mit Ausnahme der Unternehmen des Hotel- und des Gastgewerbes können andere Unternehmen, die nicht in die Ressortzuständigkeit des Bayerischen Wirtschaftsministeriums fallen, im Rahmen dieses Soforthilfeprogramms keine Anträge stellen. Betroffene werden gebeten, sich insoweit an die zuständigen Fachressorts zu wenden. Betroffene Unternehmen der Landwirtschaft, Gartenbau und Fischerei können die Hochwasserhilfe direkt beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus beantragen.
Weitere Informationen unter https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/hochwasser-soforthilfen/. Die Antragsformulare können auch auf der Internetseite Wirtschaftsraum Haßberge heruntergeladen werden: https://www.wirtschaftsraum-hassberge.de/.