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HAßFURT
Spielsucht macht 28-Jährige zur Verbrecherin
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:47 Uhr

Ihre Spielsucht ließ eine 28-Jährige ehemalige Landkreisbewohnerin zur Diebin, Einbrecherin und Betrügerin werden. Im Spätherbst 2017 entwendete sie aus der Wohnung eines Bekannten im Steigerwald 6500 Euro Bargeld, das dieser für den Kauf eines Autos gespart hatte. Am Neujahrstag 2018 ging sie noch weiter: Nachdem ein Einbruchsversuch an der Haustür scheiterte, brach sie mit einer Eisenstange die Terrassentür der Wohnung ihres Bekannten auf und stahl Silbermünzen und Goldbarren im Wert von rund 10 000 Euro. Dabei entstand ein Sachschaden von 2000 Euro. Einen Teil der Beute bot sie einer Bank in Schweinfurt zum Kauf an und bekam dafür rund 2600 Euro.

Am Mittwoch musste sie sich vor dem Schöffengericht am Amtsgericht verantworten, das sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilte, die das Gericht für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Vor Gericht räumte die Angeklagte alle Tatvorwürfe ein.

Überlastung im Beruf

Seit 2013 sei sie spielsüchtig. Drei- bis viermal wöchentlich habe sie eine Spielhalle besucht und ihren kompletten Lohn als Altenpflegerin verspielt. Mit dem Spielen habe sie auch versucht, die Überlastung in ihrem Beruf mit wöchentlich 50 bis 60 Arbeitsstunden ohne Bezahlung von Überstunden zu kompensieren.

Den Geschädigten habe sie 2016 kennengelernt und zeitweise bei ihm gewohnt. Dabei habe sie mitbekommen, wo er sein Geld aufbewahrte. Die Spielsucht sei bereits in ihrer Kindheit begründet. Schon ihre Mutter sei spielsüchtig gewesen. Liebe habe es nur gegen Geld gegeben. Ihr Vater habe ihre Mutter nach nur zweiwöchiger Beziehung verlassen. Schläge seien an der Tagesordnung gewesen. Aus einer stationären Therapie, mit der sie die Spielsucht in den Griff bekommen wollte, sei sie wegen eines Rückfalls vorzeitig entlassen worden. Zeitweise habe sie schon einmal 4000 Euro am Automaten gewonnen, meist jedoch verloren. „Unterm Strich könnte ich heute einen Porsche vor der Tür stehen haben“, brachte sie ihre Lage auf den Punkt.

Mittlerweile habe sie aber das Umfeld gewechselt, eine Arbeit in der Gastronomie im Schwarzwald angenommen und seit drei Monaten nicht mehr gespielt. Sie wolle Trinkgelder zurücklegen, um damit den angerichteten Schaden zu begleichen. Überführt wurde die Angeklagte durch aufmerksame Nachbarn des Geschädigten, die sowohl die auffällig in pink gekleidete Frau als auch deren Auto in der Nacht des Einbruchs am Neujahrstag in der Nähe des Tatorts gesehen hatten.

Kein Eigentumsnachweis

Bei einer Wohnungsdurchsuchung stieß die Polizei auf den Rest der Beute. Der Bankangestellte, der der Angeklagten die Goldbarren und Silbermünzen abgekauft hatte, sagte vor Gericht, es habe sich um ein normales Geschäft gehandelt. Ein Eigentumsnachweis werde nicht verlangt, da es sich oft um Erbstücke handele. Die Wertgegenstände musste die Bank herausgeben und nun hoffen, dass die Angeklagte den Betrag zurückzahlt.

Die Staatsanwältin beantragte, ebenso wie der Verteidiger, eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, wie sie auch vom Gericht verhängt wurde. Die Anklagevertreterin attestierte der Angeklagten ein „stümperhaftes Vorgehen“ mit fünf Straftaten in kurzer Folge. Verteidiger Peter Auffermann schloss sich ihrem „moderaten“ Antrag an, ebenso wie das Schöffengericht. Als Auflage muss die Verurteilte, die bereits einmal wegen eines Betrugsdelikts im Jahr 2017 vorbestraft ist, 150 Euro monatlich an die Geschädigten zurückzahlen, ihrer geregelten Arbeit nachgehen, acht Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen, eine ambulante Therapie machen und ihrem Betreuer gehorchen. Das Urteil ist rechtskräftig.

 
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