Nachdem im Landkreis Coburg bei Wildgänsen die Geflügelpest nachgewiesen wurde, bittet das Veterinäramt Haßberge darum, tot gefundene Wasservögel (Enten, Gänse, Schwäne) oder auch tote große Raubvögel, wie Bussard, Weihe oder Krähe unter Tel.: (09521) 27 138 (zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes) unter Angabe des Fundortes zu melden.
Die toten Vögel werden dann auf eine Infektion mit dem Aviären Influenzavirus (Geflügelpest) hin untersucht. "Das ist wichtig, um so früh wie möglich festzustellen, ob die Infektion den Landkreis Haßberge erreicht hat", so das Veterinäramt. Grundsätzlich wird darum gebeten, tote Tiere nicht anzufassen und auch Haustiere von diesen fernzuhalten. Auch wenn die Geflügelpest für den Menschen nicht gefährlich ist, kann diese von Mensch und Tier verschleppt und in gehaltene Geflügelbestände eingebracht werden. Dafür reicht bereits eine Verschmutzung des Schuhwerks aus.
Geflügelhalter im Landkreis Haßberge sind daher bereits seit längerem dazu verpflichtet, umfangreiche Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen zum Schutz ihrer Geflügelbestände zu befolgen. Bricht die Geflügelpest bei Nutzgeflügel aus, habe dies immer schwerwiegende Konsequenzen und großes Tierleid zur Folge.
Nähere Infos zur Geflügelpest unter www.fli.de oder www.lgl.bayern.de