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HAßFURT
Sollten Hunde abgeknallt werden?
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 11.12.2019 18:58 Uhr

Seit Jahren ist das Verhältnis zwischen einem Jagdpächter und einigen Hundebesitzern im Bereich Haßfurt gelinde gesagt „gestört“. Seinen Hund im Bereich des Naturschutzgebiets zwischen Haßfurt und Augsfeld frei laufen zu lassen, ist von der Naturschutzbehörde verboten. Dennoch kommt es immer wieder vor. Dies ist dem Jäger ein Dorn im Auge.

Beleidigung und Nötigung

Bei seinen Versuchen, dies zu unterbinden, ging er laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft nicht zimperlich vor. Am Mittwoch musste er sich deshalb wegen Beleidigung und Nötigung vor dem Amtsgericht verantworten. Im Sommer 2014 soll er laut Anklageschrift einen Hundebesitzer als Arschloch und Idiot tituliert und gedroht haben, seinen freilaufenden Hund „abzuknallen“.

Im Frühjahr dieses Jahres soll er einem Paar, das seine beiden Hunde außerhalb des Naturschutzgebiets frei laufen ließ, gedroht haben: „Die schieß ich über'n Haufen.“

Im Biotop Hunde anleinen

Eine weitere Hundebesitzerin soll er als „blöde Kuh“ beschimpft haben. Vor Gericht beteuerte er, dass „die Ausdrücke nie gefallen“ sind. Im ersten Fall habe er einen Rentner, mit dem er schon seit zwei bis drei Jahren im Clinch liegt, darauf hingewiesen, dass er seinen Hund im Biotop anleinen müsse. Daraufhin habe der ihn mit der Faust bedroht und „verschwind'“ gerufen. Zudem habe er ihm mit einer Anzeige gedroht, weil er ihn geduzt habe.

Hund kam aus dem Schilf

Der Hundebesitzer habe sich des öfteren auf sein Hinterteil gehauen und ihm den Stinkefinger gezeigt. Im zweiten angeklagten Fall habe er Jungfüchse schießen wollen, als der Hund des Rentners aus dem Schilf herauskam. Als er auf dem Jägersitz saß, sei der Rentner bis auf 20 Meter herangekommen und habe gewunken und damit das Wild verscheucht.

Im dritten Fall habe er zwei freilaufende Hunde in der Nähe des Naturfreundehauses gesehen und die Besitzer gebeten, sie anzuleinen. Daraufhin sei ihm der Weg mit einem Fahrrad von einem der Hundehalter versperrt worden.

Frau rastet aus

Im vierten Fall seien ihm fast zwei Rehe ins Auto gelaufen, die von zwei Beaglen aufgescheucht wurden. Er klärte die Hundebesitzerin auf, dass er die Hunde erschießen müsse, falls sie nicht angeleint würden. Auf diese Aussage hin sei die Frau ausgerastet. Ein Gewehr habe er jedoch nicht dabei gehabt.

Seit mehr als 50 Jahren gehe er auf die Jagd. Noch nie habe er jedoch einen Menschen mit einer Waffe bedroht, betonte der 69-Jährige. Ein Vertreter der Stadt Haßfurt bestätigte, dass es einige wenige uneinsichtige Hundehalter gebe. Eine Verordnung sehe Bußgelder für Halter vor, die ihre Hunde frei laufen lassen.

Jedoch würden kaum Bußgeldbescheide durch die Naturschutzbehörde ausgestellt. Staatsanwalt Stephan Jäger regte eine Einstellung des Verfahrens an, der das Gericht zustimmte.

400 Euro an den Vogelschutzbund

Als Auflage muss der Angeklagte 400 Euro an den Vogelschutzbund Ebern berappen. Zahlreiche Zeugen wurden nicht vernommen, darunter eine Frau, die extra aus Baden-Württemberg angereist war. Die Einstellung des Verfahrens rief bei einigen Zeugen Unmut hervor.

Einer von ihnen berichtete dem Reporter nach der Verhandlung, dass der Angeklagte mit seinem Gewehr herumgefuchtelt habe und gedroht habe, seinen Hund zu erschießen. Er habe seinen Hund mehrere Hundert Meter tragen müssen, da der Jäger seinen Hund auf ihn gehetzt habe, begleitet von Flüchen und Drohungen.

 
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