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Ebern
Solarlampe mit Bewegungsmelder für Jesserndorf?
Kein Gehsteig, aber auch keine konkrete Gefahr: eine Pflicht zur Beleuchtung gibt es in diesem Straßenabschnitt im Stadtteil Jesserndorf laut Bürgermeister Hennemann nicht. Anwohner wünschen sich das aber seit Jahren.
Foto: Wolfgang Aull | Kein Gehsteig, aber auch keine konkrete Gefahr: eine Pflicht zur Beleuchtung gibt es in diesem Straßenabschnitt im Stadtteil Jesserndorf laut Bürgermeister Hennemann nicht. Anwohner wünschen sich das aber seit Jahren.
Wolfgang Aull
 |  aktualisiert: 13.03.2023 03:09 Uhr

Kollektoren zur Stromerzeugung können in der Altstadt von Ebern gemäß der aktuellen Gestaltungssatzung nur dann gestattet werden, wenn der Standort nicht auf einem Einzeldenkmal vorgesehen ist, die Errichtung auf der Dachfläche eines Nebengebäudes erfolgt und "vom öffentlichen Straßenraum aus nicht oder nur geringfügig einsehbar ist". Die Aufstellung bedarf einer Einzelprüfung durch den Stadtrat beziehungsweise durch dessen Bau- und Umweltausschuss in Abstimmung mit dem Städteplaner und der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Sanierungsbeauftragter riet zur Ortseinsicht

Nun liegt der Stadtverwaltung seit 23. November ein Antrag vor, auf der Garage in der Rosengasse 15 eine Photovoltaikanlage zu errichten. Der Sanierungsbeauftragte, Architekt Baumann, riet in einer Stellungnahme vom 20. Januar zu einer Ortseinsicht: "Die Dachfläche ist vom Straßenraum zum Teil einsehbar", schreibt er. Sie sei daher nicht vollständig geeignet. Im rückwärtigen Bereich des Daches hingegen wäre ein Anbringen von Modulen möglich.

Nun machte sich der Bauausschuss des Stadtrats unter Leitung von Bürgermeister Jürgen Hennemann (SPD) ein Bild vor Ort. Er folgte dem Beschlussvorschlag, einer Errichtung der Anlage unter der Maßgabe zuzustimmen, dass von der Dachkante, die sichtbar ist, einen Meter eingerückt wird. Der Bauherr sei darauf hinzuweisen, dass er einen entsprechenden Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung stellen muss. Die Zustimmung erfolgte einstimmig.

Ein Thema, dass bereits 2014 die Gemüter erregte und seitdem immer wieder bei Bürgerversammlungen aufkommt, ist die Straßenbeleuchtung in Jesserndorf, in der Lothar-Dietz-Straße am Ortsausgang in Richtung Bamberg. Dort wünschen Jesserndorfer Bürgerinnen und Bürger zwei zusätzliche Lampen, um die Straßenbeleuchtung zu verbessern.

Der Forderung stünde entgegen, erklärte Hennemann, "dass in dem konkreten Fall keine Pflicht zur Beleuchtung besteht". Diese würde sich nach der Leistungsfähigkeit der Kommunen richten und sei nur insoweit gegeben, "als eine Beleuchtung dringend erforderlich ist, um Gefahren abzuwehren". Eine konkrete Gefahr bestünde nach Auffassung der Verwaltung nicht. Auch gäbe es für die Anwohner der Siedlungsstraße die Möglichkeit, über beleuchtete Straßenabschnitte in den Ort zu kommen. Explizit erwähnte Hennemann hierbei den Kindergarten.

Ruhe für die nächsten 50 Jahre oder weckt man Begehrlichkeiten anderswo? 

Bereits am 18. Januar wurde hierüber beraten und die Verwaltung gebeten, ein Angebot für die beiden von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschten Lampen einzuholen. Es liegt nun vor. Die Kosten für die beiden Lampen lägen demnach bei 8914,94 Euro.

Es folgte eine kontroverse Diskussion. Ulrike Zettelmeier (SPD) fragte, wie zeitgemäß sei es, freiwillig Lampen aufzustellen zu Zeiten, in denen über Klimawandel, Energieverbrauch und Lichtverschmutzung diskutiert würde. Bürgermeister Hennemann befürchtet, dass ein Entgegenkommen in dieser Sache Schule machen könnte und woanders ähnliche Wünsche weckt. Andererseits sei, meinte Matthias Becht (CSU), wäre bei einer Investition von knapp 9000 Euro "für die nächsten 50 Jahre Ruhe".

Aufhorchen liess der Vorschlag von Harald Pascher (FDP), statt klassischer Straßenlampen eine solarbetriebene Leuchte aufzustellen. Diese hätte den zusätzlichen Charme, dass keine Stromleitungen gelegt werden müssten. Bei der Baunacher Allianz sei eine solche Lampe bereits im Test. Klaus Schineller (Grüne) fügte den Gedanken hinzu, dass diese doch auch über Bewegungsmelder verfügen könnten und sich somit nur bei Bedarf einschalten bräuchten. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Angebot über zwei derartige Lampen einzuholen.

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einer Garage in der Rosengasse ist für den Bauausschuss grundsätzlich denkbar. Bedingung: Sie muss einen Meter von der Dachkante nach hinten gerückt werden.
Foto: Wolfgang Aull | Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einer Garage in der Rosengasse ist für den Bauausschuss grundsätzlich denkbar. Bedingung: Sie muss einen Meter von der Dachkante nach hinten gerückt werden.
 
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    "Der Forderung stünde entgegen, erklärte Hennemann, 'dass in dem konkreten Fall keine Pflicht zur Beleuchtung besteht'."

    Und wieder gibt der Bürgermeister einmal mehr ein fragwürdigs Bild ab. Faselt von Beleuchtungspflicht, will aber in Ebern eine Nachtabschaltung von 22 bis 5 Uhr.

    Macht ein Ges*iss um eine Mini-Solaranlage, bejubelt aber den Totalabriss des Gasthofs Post und einen Monster-Neubaukasten ganz in Schwarz in Ebern.

    Ebern braucht einen neuen Bürgermeister! Und zwar dringend!
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