Auch am zweiten Verhandlungstag am Amtsgericht konnte nach über sechsstündiger Anhörung von insgesamt acht Zeugen der aufwändige Prozess nicht durch ein Urteil beendet werden. Bei der vorläufigen Einschätzung der Juristen um den vorgeblichen Abrechnungsbetrug einer Pflegeeinrichtung im Maintal (wir berichteten) gab es trotzdem eine Überraschung: Staatsanwalt Christian Lang sprach davon, dass es sich bei der 30-jährigen Angeklagten möglicherweise nur um ein „Bauernopfer“ handele.
Die Verhandlung wird in drei Wochen fortgesetzt. Der in dieser Sache ermittelnde Polizeibeamte sagte im Zeugenstand, dass er rund zehn Mal vor Ort gewesen sei. Dabei hätte er sich ein Bild von den räumlichen Gegebenheiten gemacht und sowohl mit den betreuten Senioren als auch mit den Pflegekräften gesprochen.
Bei der eng miteinander verzahnten Tagespflege einerseits und Sozialstation andererseits handele es sich nach seinen Worten um eine „ungewöhnliche“ Konstruktion. Bei seinen Ermittlungen sei er zu der Überzeugung gelangt, dass zwischen August 2012 und Januar 2013 Pflegeleistungen verrechnet worden seien, die man nicht erbracht habe.
Konkret ging es dabei zum einen um Leistungen wie Körperpflege, An- und Auskleiden sowie Mund-, Zahn- und Nagelpflege, zum anderen darum, wie lange die Senioren in der Tagespflegeeinrichtung anwesend waren. Laut Anklageschrift wurden in diesem Bereich zumindest bei zwei Senioren, einem Mann und einer Frau, fehlerhafte Abrechnungen erstellt.
Die Rentner hatten sich für das sogenannte betreute Wohnen entschieden und residierten in einem Wohnheim, das ebenfalls zu dem Sozialkonzern gehört. Beide waren in der Pflegestufe eins. Vor Gericht schilderte der betroffene Rentner, ein 71-jähriger, rüstiger, ehemaliger Bäcker, wie er die damalige Situation erlebt hat.
Auf die verrechneten Betreuungsleistungen angesprochen, behauptete der geistig und körperlich noch fitte Senior: „Ich habe alles selber gemacht.“ Detailliert führte er aus, dass er sich täglich selbstständig geduscht und die Zähne geputzt habe. Man habe ihn lediglich aufgeweckt und für ihn die Wäsche gewaschen. Tagsüber, erzählte er weiter, habe er im Umfeld der Einrichtung zusammen mit dem Hausmeister die Gartenarbeiten übernommen.
Sechs Pflegekräfte, die teilweise immer noch in der Einrichtung tätig sind, bestätigten im Großen und Ganzen die Angaben des Rentners. Alle berichteten, dass von Seiten der Leitung darauf gedrungen worden sei, möglichst viel abzuzeichnen. Diese Leistungsnachweise waren die Grundlage der Rechnungen, die anschließend in der Verwaltung erstellt und an die Pflegekasse beziehungsweise an die betroffenen Personen verschickt wurden.
Intensiv wurde seitens der Juristen nachgefragt, ob es wirklich entsprechende Anweisungen „von oben“ gegeben habe. Dabei wurde deutlich, dass immer alles mündlich ablief. Einmal, erinnerte sich eine ehemalige Mitarbeiterin, habe ihr die Angeklagte in ihrer damaligen Funktion als Pflegedienstleiterin gesagt: „Wir wollen alle jeden Monat unseren Lohn haben, und deshalb muss auch unser Haus gute Zahlen schreiben.“
Als etliche Mitarbeiter Zweifel daran hatten, ob ihr Tun rechtmäßig sei, und sie um einen Termin beim Chef der Einrichtung baten, sei ihnen immer wieder gesagt worden, der habe keine Zeit. In einer vorläufigen Bewertung war Strafrichterin Ilona Conver überzeugt, dass die erstellten Rechnungen nicht korrekt waren.
Offen bleibt indessen die Frage, ob man die Angeklagte deshalb nun wegen Betrugs verteilen könne, denn: Diese hatte von der unzulässigen Vorgehensweise keinerlei wirtschaftlichen Vorteil, betonte ihr aus Berlin angereister Verteidiger Tom Soller.
Der Staatsanwalt sprach von einem „systemimmanenten“ Ablauf, bei dem die Vermutung nahe liege, dass die Einrichtung möglichst viel Geld erwirtschaften wollte.
Beim Fortsetzungstermin, der für 28. Januar, 11 Uhr, angesetzt ist, werden weitere sieben Zeugen vernommen, unter ihnen der Geschäftsführer der Pflegeeinrichtung.