Am frühen Morgen des Neujahrstags 2017 ist ein 44-jähriger Familienvater in einem Vereinsheim im Steigerwald brutal zusammengeschlagen und -getreten worden. Er musste in der Universitätsklinik Würzburg notoperiert werden und leidet bis heute an den Folgen der Tat. Am Donnerstag wurde der mutmaßliche Täter, ein 26-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis, am Amtsgericht am dritten Verhandlungstag wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese setzte die Vorsitzende, Richterin Ilona Conver, für drei Jahre zur Bewährung aus.
Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 500 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen. Das Geld kann auf weitere Schmerzensgeldforderungen aus einem zu erwartenden Zivilprozess angerechnet werden.
Der Angeklagte bestritt bis zuletzt die Tat. Es habe nur eine kurze Schubserei gegeben, die von anwesenden Gästen der damaligen Silvesterparty jedoch schnell unterbunden wurde, gab er zu Protokoll. Zugeschlagen oder getreten habe er nicht. Ganz anders lautete die Aussage des Geschädigten, der vor Gericht als Nebenkläger mit seinem Anwalt Willy Marquardt auftrat.
Mit der Tochter geflirtet
Er sei damals mit seiner Frau und seiner damals 13-jährigen Tochter an der Bartheke des Vereinsheims gestanden und habe auf einen Drink gewartet, zu dem er zuvor von anderen Partygästen eingeladen worden war. Der Angeklagte sei hinzugekommen, habe seinen Arm um die 13-Jährige gelegt und habe mit ihr geflirtet. Der Aufforderung des Vaters, dies zu lassen, sei er nicht nachgekommen. Als er den 26-Jährigen mit seiner Zigarette unabsichtlich am Oberkörper berührte, habe sich der Angeklagte blitzschnell umgedreht und habe ihm mit der Hand den Kopf auf den Tresen geschlagen, worauf er benommen gewesen sei, sagte der Geschädigte.
Anschließend habe der Angeklagte auf ihn eingeschlagen und getreten, auch als er am Boden lag. Von den Füßen bis zum Kopf sei er getreten worden, als er mit dem Bauch nach unten auf dem Boden lag. Seine Frau habe die Polizei gerufen, da überall Blut war.
Durch Tritte gegen sein Knie sei die Kniescheibe herausgesprungen, die er dann selbst wieder eingerenkt habe. Keiner der Umstehenden habe ihm geholfen. Er sei „selber Schuld“ sei ihm gesagt worden. Andere Partygäste seien sogar auf seine Frau losgegangen, die sich schützend vor ihn gestellt habe, und hätten sie angeschrien.
Das Blut sei ihm aus der Nase geschossen. Am ganzen Körper habe er blaue Flecken gehabt. Der Schuhabdruck sei auf seiner linken Wange sichtbar gewesen, das Gesicht war zugeschwollen. Drei Tage habe er im Krankenhaus verbracht, rund sechs Wochen sei er krankgeschrieben gewesen. Lange habe er nicht laufen oder Fahrradfahren können.
Weitere Operation ist nötig
Lange stehen könne er bis heute nicht. Eine weitere Operation stehe im nächsten Jahr an. Bis heute habe sich der Angeklagte nicht bei ihm entschuldigt, geschweige denn Schmerzensgeld bezahlt.
Auch die Frau des Geschädigten erhob schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten und andere Partygäste. Der 26-Jährige habe ihren Mann „überall getreten“. Überall sei Blut gewesen. „Hör auf zu treten. Er bewegt sich nicht mehr“ habe sie geschrien und den Notruf gewählt. Die Stimmung gegen sie sei aggressiv gewesen. „Du machst das Sportheim kaputt“, habe man sie beschuldigt. Sie sei „streitsüchtig“ und gehöre in die „Klapse“. Sie habe Angst gehabt und das Telefonat mit der Polizei laufen lassen, bis eine Streife eintraf.
Der damalige Vorsitzende des Vereins und dessen Frau gaben im Zeugenstand an, von der Auseinandersetzung nichts mitbekommen zu haben. Auch viele weitere damalige Partygäste gaben vor Gericht an, nichts von einer Schlägerei bemerkt zu haben.
Der Staatsanwalt sprach daher in seinem Plädoyer von „erschreckenden Erinnerungslücken“ der Zeugen und plädierte auf eine gefährliche Körperverletzung, da der Angeklagte mit seinem beschuhten Fuß zugetreten habe. Der Anklagevertreter forderte eine elfmonatige Bewährungsstrafe plus 900 Euro Geldauflage für den zum Tatzeitpunkt nicht vorbestraften Täter.
Nebenklage-Anwalt Willy Marquardt sprach von einem „bitteren Beigeschmack“ bei den Aussagen der Partygäste, die nichts gesehen haben wollten.
Richterin: Partygäste „mauerten“
Das Opfer sei hier zum Täter gemacht worden, meinte der Rechtsanwalt und schloss sich dem geforderten Strafmaß des Staatsanwalts an.
Verteidiger Alexander Wessel plädierte auf Freispruch, da aufgrund der gegensätzlichen Zeugenaussagen nur eine Schubserei nachgewiesen werden konnte. Die Vorsitzende bezeichnete die Aussagen des Geschädigten sowie die seiner Frau und seiner Tochter als glaubhaft. Die anderen Partygäste und Vereinsmitglieder hätten „gemauert“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.