Ein länger schwelender Streit zwischen einem 27-Jährigen und seiner 37-jährigen Lebensgefährtin im Januar vergangenen Jahres in einem Ort im nördlichen Landkreis entlud sich am späten Abend zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung. Der banale Auslöser dafür, dass der 27-Jährige seine Beherrschung verlor, war ein HDMI-Kabel, das seine Lebensgefährtin aus seiner Spielkonsole gezogen hatte.
Der Freund des Computerspiels packte daraufhin wutentbrannt seine Freundin am Arm und beförderte sie in Richtung Wohnzimmertür. Um nicht rückwärts auf ein Aquarium zu fallen, hielt sich die 37-Jährige am Türrahmen fest. In diesem Moment machte ihr mittlerweile Ex-Freund die Tür zu und klemmte seine damalige Freundin zwischen Tür und Rahmen ein. Anschließend schubste er sie, sodass sie nach hinten umfiel und mit dem Kopf auf dem Boden aufprallte. Die Geschädigte wurde am Knie und Daumen verletzt, hatte starke Kopfschmerzen und war zwei Wochen lang krankgeschrieben.
Am Mittwoch musste sich ihr Peiniger am Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten und spielte dort zunächst den Unschuldsengel. Er habe seine Ex-Freundin nicht in die Tür eingeklemmt. Die Tür habe sich ohne Widerstand schließen lassen. Die Freundin seiner Ex, die das Drama angeblich mitverfolgt hat, sei damals in der Küche gesessen und habe nichts sehen können. Woher die Verletzungen der Geschädigten herrühren, wisse er nicht, gab er zu Protokoll.
Ganz anders lautete die Aussage seiner Ex-Freundin, die als Nebenklägerin auftrat und im Zeugenstand ihre Tränen kaum zurückhalten konnte. Es habe den ganzen Nachmittag Streitereien mit ihrem Ex gegeben. Als sie mit einer Freundin in eine Bar nach Ebern fuhr, um dort etwas zu trinken, habe sie dort eine Whats-App-Nachricht ihres Freundes erreicht, der sauer war, weil er keinen Abschiedskuss bekommen hatte. Daraufhin brach die 37-Jährige ihren Kneipenbesuch vorzeitig ab, um heimzufahren. Dort sei sie von ihrem mit der Konsole spielenden Freund mit den Worten „Fresse halten, Tür zu“ begrüßt worden.
Als die verbalen Ohrfeigen ihres Freundes weitergingen, sei ihr der Kragen geplatzt. Sie forderte ihren Freund auf, seine Sachen zu packen und ihre Wohnung zu verlassen. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, habe sie das Kabel aus der Konsole gezogen, was ihren Freund austicken ließ. Er habe sie, wie in der Anklageschrift beschrieben, zwischen Tür und Rahmen eingeklemmt und sich mit seinem ganzen Gewicht gegen die Tür gelehnt, um sie dann zu schubsen, sodass sie zu Boden fiel. Er habe sich „aufgeführt wie die Axt im Wald“.
Plötzlich kam Hilfe mit einem Baseballschläger
Die Freundin der Geschädigten hatte die Szene verfolgt und bestätigte vor Gericht deren Aussage. Dass es überhaupt zur Anklage kam, hat sich der Angeklagte selbst zu verdanken. Denn er selbst wählte den Polizeinotruf, als plötzlich ein von der Zeugin zu Hilfe gerufener Mann mit einem Baseballschläger bewaffnet im Raum stand. „Der wollte mich verklopfen“ schilderte der Angeklagte seine Angst, weshalb er die Polizei zu Hilfe holte. Der Staatsanwalt glaubte den Aussagen der Geschädigte und deren Freundin. Er sah einen minder schweren Fall der gefährlichen Körperverletzung vorliegen und forderte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten plus 1600 Euro Geldauflage für den bislang straffreien Angeklagten.
Der Anwalt der Nebenklägerin, Horst Soutschek, schloss sich der Forderung des Anklagevertreters an und forderte statt der Geldauflage Schmerzensgeld für seine Mandantin, um so ein weiteres Zivilverfahren zu vermeiden. Der Verteidiger sah in der Tür kein gefährliches Werkzeug. Er plädierte daher auf eine einfache Körperverletzung anstatt eine gefährliche und erachtete eine Geldstrafe als ausreichend. Der Angeklagte, der das letzte Wort hatte, sagte, es tue ihm leid und gestand damit doch noch seine Schuld ein.
150 Tagessätze zu 30 Euro
Richterin Ilona Conver verurteilte den 27-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Euro, also 4500 Euro. Zudem muss er neben den Verfahrenskosten auch die Kosten der Nebenklage zahlen. „Ich glaube der Geschädigten jedes Wort, was selten vorkommt“ sagte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe sich verhalten „wie im Kindergarten“, indem er die Schuld zunächst völlig von sich wies. Mit dem Urteil ist es für den Verurteilten wohl noch nicht ganz ausgestanden. Möglicherweise droht ihm noch ein Zivilverfahren wegen Schmerzensgeldforderungen seiner Ex-Freundin.