Der Tod eines Menschen kann gehörig ins Geld gehen. Wie die Vermittlungsgesellschaft für Verbraucherverträge GmbH schreibt, kostet eine Beerdigung in Deutschland im Durchschnitt 7500 bis 8000 Euro - die Preise können je nach Region stark variieren. Kosten unter 2000 Euro seien demnach nicht realistisch. Verantwortlich dafür, dass der Verstorbene beerdigt wird, sind die Angehörigen. Doch was passiert, wenn sie nicht in der Lage sind, für die Kosten aufzukommen?
"Sie müssen trotzdem dafür unterschreiben, dass sie für die Kosten aufkommen", berichtet Bestatter Michael Zehe aus Haßfurt. "Dann können sie beim Sozialamt die Übernahme der Kosten beantragen." Dass die Behörde die Kosten übernimmt, komme aber nur dann vor, wenn die Angehörigen des Verstorbenen tatsächlich bedürftig sind. Sprich: Sie müssen ihre Einkünfte offenlegen.
Es gebe allerdings auch "vorrangige Leistungen", die eingesetzt werden müssen, bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, teilt Monika Göhr, Pressesprecherin des Landratsamtes, mit. Dazu zähle der Nachlass des Verstorbenen, "der in voller Höhe für die Beerdigung einzusetzen ist", ebenso wie Ansprüche aus Sterbegeldversicherungen, Beihilfe in Todesfällen oder Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Häufig gebe es mehrere gleichrangig Verpflichtete, beispielsweise die Kinder eines Verstorbenen. In solchen Fällen sollten sich diese "vor dem Gang zur Sozialverwaltung über die Tragung der Bestattungskosten untereinander verständigen", heißt es aus dem Landratsamt.
Langwieriger Prozess
Michael Zehe berichtet allerdings auch, dass es sich dabei oft um einen langwierigen Prozess handelt; unter anderem, weil nicht jeder Angehörige, der seine Einkünfte angeben muss, gleich die Formulare ausfüllt, und auch behördliche Prüfungen lange dauern können. So müsse auch Michael Zehe nach Beerdigungen, deren Kosten das Amt übernimmt, manchmal lange auf sein Geld warten. In größeren Städten habe er auch Kollegen, die solche Aufträge nicht annehmen.
Doch es gibt auch Fälle, in denen Angehörige zwar in der Lage wären, die Kosten zu tragen, dazu aber nicht bereit sind. "Wir hatten es schon öfter, dass zum Beispiel eine Tochter sagt: ,Ich habe mein Leben lang nichts von meinem Vater gehabt, warum soll ich das jetzt bezahlen?'", berichtet der Bestatter. In solchen Fällen könne die Stadt die Angehörigen zwar nicht zwingen, die Beisetzung zu organisieren.
Zur Übernahme der Kosten sind sie dennoch verpflichtet. Michael Zehe erklärt den Hintergrund: "Er war ihr gegenüber ja unterhaltspflichtig", sagt der Bestatter. Ob er den Unterhalt auch tatsächlich gezahlt hat, steht auf einem anderen Blatt, doch da der Vater seiner Tochter gegenüber finanzielle Verpflichtungen hatte, habe sie auch Verpflichtungen ihm gegenüber. In einem solchen Fall würde das Ordnungsamt die Bestattung in Auftrag geben und die Kosten hinterher von zahlungsunwilligen Angehörigen einklagen.
Die günstigste Variante
Doch was passiert, wenn es gar keine Angehörigen gibt, auf die die Behörden zugehen können? "Nehmen wir mal den Extremfall: Ein Obdachloser stirbt in einer Obdachlosenunterkunft", sagt Michael Zehe. Dann würde erst einmal die Polizei benachrichtigt, diese würde dann das Ordnungsamt rufen, beschreibt der Bestatter den üblichen Weg. Wenn keine Angehörigen ausfindig gemacht werden können, beauftragt das Ordnungsamt den Bestatter. Thomas Ringeisen vom Haßfurter Standesamt berichtet, dass im Zweifelsfall die Stadt für die Kosten einer Beisetzung aufkommen muss - vorausgesetzt, es findet sich niemand anderes, der in der Pflicht wäre. "Die Stadt wird aber erst mal versuchen, Angehörige ausfindig zu machen", sagt Ringeisen.
Doch welche Leistungen übernehmen in solchen Fällen die Kommunen oder die Sozialämter? "Es wird schon die günstigste Variante genommen", sagt Ringeisen. Das wäre üblicherweise eine Einäscherung, die Urne wird anschließend anonym bestattet. "Außer wenn ein Wunsch des Verstorbenen bekannt ist. Den werden wir schon berücksichtigen."
Monika Göhr führt weiter aus, welche Kosten aus dem Topf der Sozialhilfe übernommen werden können. Dabei spricht sie von "angemessenen Kosten", womit der Betrag gemeint sei, der "für ein ortsübliches, würdiges Begräbnis" nötig ist. In der Regel seien das Kosten für die Leichenschau, eine notwendige Überführung, einen einfachen Sarg oder eine einfache Urne, das Bekleiden und Herrichten des Verstorben, die Bestattungskosten der Gemeinde in einem einfachen Reihen- oder Urnengrab, die behördlichen Amtshandlungen, ein einfacher Blumenschmuck oder ein Sargbukett und ein einfaches Holzkreuz oder ein einfacher Grabstein, falls dies von der Friedhofssatzung ausdrücklich vorgeschrieben ist. "Nicht übernommen werden Kosten für einen Leichenschmaus, Sterbebilder, laufende Grabpflege oder Trauerkleidung", heißt es aus dem Landratsamt. "Individuelle Wünsche des Verstorbenen, die sich nicht im Rahmen der üblichen Kosten eines würdigen Begräbnisses bewegen, könnten ebenfalls nicht berücksichtigt werden. "Die Kosten für einen Geistlichen, in der Regel die Gebühr für den Gottesdienst, können auch im ortsüblichen Umfang übernommen werden."
Keine Beerdigung zweiter Klasse
Die Kirchen sind in solchen Fällen aber ebenfalls oft bereit, auf Einnahmen zu verzichten, um einem Verstorbenen ein würdiges Begräbnis zu ermöglichen. Peter Hohlweg, evangelischer Pfarrer von Königsberg, berichtet, dass die für Trauerfeiern lediglich 65 Euro für den Kreuzträger, den Organisten und die Mesnerin anfallen. "Und wir verzichten auch darauf, wenn wir wissen, dass sich das jemand nicht leisten kann. Auch sein katholischer Kollege Manuel Vetter aus Hofheim meint, eine Trauerfeier könne in solchen Fälle aus der Caritaskasse bezahlt werden.
Alle Beteiligten betonen, dass es auch bei der Beerdigung eines Menschen, dessen Angehörige nicht für die Bestattungskosten aufkommen können, nicht auf Kosten der Würde des Verstorbenen gespart werden darf. Zwar werde das günstigste verfügbare Urnen- oder Sargmodell gewählt, doch bei der Dekoration gebe es keinen Unterschied, sagt Michael Zehe. "Jeder hat ein Recht auf eine anständige Bestattung." Pfarrer Vetter betont: "Es ist keine Beerdigung zweiter Klasse."
Funktionierende Trauerkultur
Pfarrer Hohlweg freut sich darüber, dass es im ländlichen Raum noch eine "funktionierende Trauerkultur" gibt: Egal, in welchen Verhältnissen ein Mensch zum Schluss gelebt hat, habe es der Geistliche noch nie erlebt, "dass nur drei Leute da sind waren". Schließlich sei doch immer jemand aus der Gemeinde da. In größeren Städten sei das dagegen manchmal anders.
Doch wie gestaltet man eine Trauerfeier, wenn nur wenig über den Verstorbenen bekannt ist? "Es gibt kein Regelwerk, man muss auf die Situation schauen", meint Pfarrer Hohlweg. "Irgendwo kriegt man schon ein paar Informationen her", sagt auch sein katholischer Kollege Manuel Vetter. Beide meinen, wenn beispielsweise ein Obdachloser stirbt, wäre wohl die Obdachlosenunterkunft die erste Adresse, an der man Fragen stellen könnte. Ansonsten könne ein Pfarrer die Ansprache auch allgemeiner halten und beispielsweise darüber sprechen, dass Menschen nie alleine sind und aufgefangen werden, berichtet Peter Hohlweg. Ohnehin sei die Ansprache nicht für den Toten selbst gedacht, sondern für die Angehörigen, die sie aufbauen und trösten soll.