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Haßfurt
Schwarzbau-Affäre in Haßfurt: Eine Unnötige Entscheidung im falschen Ausschuss
Der Kommunalen Rechtsaufsicht leuchtet nicht ein, warum sich der Bauausschuss mit dem Thema befasst hat. Warum das aber keine Konsequenzen hat.
Schwarzbau-Affäre in Haßfurt: Eine Unnötige Entscheidung im falschen Ausschuss
Foto: Martin Sage
Martin Sage
 |  aktualisiert: 10.02.2024 01:08 Uhr

Am 11. Juli hat der Bau- und Umweltausschuss der Kreisstadt bei drei Gegenstimmen beschlossen, dass alle Fremdnutzungen auf städtischem Grund, die als "Schwarzbau-Affäre" im Westen der Kreisstadt bekannt geworden sind, beseitigt werden müssen. Die Inbeschlagnahme städtischer Ausgleichsflächen am Rande der Siedlungsgebiete "Am Osterfeld Teil 2" und "Westlich der Sailershäuser Straße" hat in Haßfurt zu erheblichen Diskussionen in der Bevölkerung und zu  Verwerfungen innerhalb der Lokalpolitik geführt.

Auf Anfrage der Haßfurter SPD hat die kommunale Rechtsaufsicht am Landratsamt den Genossinnen und Genossen nun mitgeteilt, dass ihrer Ansicht nach die Stadtverwaltung für den  "reinen Vollzug der Beseitigung von rechtswidrigen privaten Nutzungen auf städtischem Grund grundsätzlich keinen Beschluss eines Ausschusses beziehungsweise des Stadtrates" gebraucht hätte. Zu deutsch: Es hätte also eine Anordnung der Verwaltung genügt, damit verfüllte Mulden, aufgeschüttete Wälle, nach außen verlegte Wärmepumpen und dergleichen mehr verschwinden müssen. 

Beschluss wäre nur bei Duldung oder Legitimierung erforderlich gewesen

Ein Beschluss wäre nur dann nötig gewesen, wenn die Stadt sich für eine Duldung oder anderweitige Legitimierung der Fremdnutzung entschieden hätte, führt Christian Mottl, der Leiter der Abteilung I "Kommunal- und Ordnungsrecht, Verbraucherschutz" in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, weiter aus. Allerdings kann der Jurist aktuell nicht erkennen oder nachvollziehen, woraus sich im vorliegenden Fall die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses ergeben soll.

Als politische Untermauerung von Verwaltungshandeln durchaus zulässig

Hat die Stadt Haßfurt damit einen Fehler gemacht? Nein, erklärt Moni Göhr, Pressesprecherin des Landratsamts, auf Anfrage der Redaktion. In bestimmten Fällen könne es zulässig sein, das zuständige politische Gremium sozusagen als politische Untermauerung des Verwaltungshandelns abstimmen zu lassen, auch wenn die Verwaltung ohne Beschluss hätte handeln können, erläutert Göhr: "So verhält es sich auch mit dem hiesigen Beseitigungsanspruch. Insofern war der Beschluss inhaltlich nicht rechtswidrig."

Auch die Behördensprecherin führt noch einmal die Zweifel der Rechtsaufsicht an der Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses an. Sie fügt aber hinzu: "Nachdem aber der vorliegend gefasste Beschluss keine Voraussetzung für das weitere Verwaltungshandeln ist, hat dies keine rechtlichen Auswirkungen." Übersetzt bedeutet dies: Es hat wohl das falsche Gremium den Verwaltungsbeschluss untermauert. Aber das macht nichts, weil eh kein Beschluss vonnöten war.

 
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  • S. L.
    Dass die Bürger, die städtischen Grund widerrechtlich nutzen, dies einzustellen und zurückhaben müssen ist - jedenfalls formell - jetzt beschlossene Sache. Dass dIe Verwaltung der Stadt Haßfurt in dieser Angelegenheit, insbesondere deren Leiter, kein gutes Bild von Ihrer Leistungsfähigkeit abgibt, ist der eigentliche Skandal. Darauf sollte Stadtrat und Bürgermeister ihr Augenmerk richten und handeln. Und auch die Opposition wäre gut beraten, ihren Wahlkampf zu beenden, im Stadtrat die richtigen Fragen zu stellen und ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Mit einer nicht leistungsfähigen Verwaltung ist auch einem rotem oder schwarzen Bürgermeister kein Erfolg möglich.
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  • S. F.
    Da sieht man wieder, dass die ganze "Affäre" kleinkariert ist und über das Ziel hinaus geschossen wird. Ich möchte darüber hinaus darauf hinweisen, dass die sogenannten "Schwazbauten" z.T. von der Verwaltung genehmigt wurden und dass es im Gemeindebereich unzählige Beispiele gibt, wo Anwohner städtischen Grund (z.t. unter Absprache mit der Stadt) nutzen, bepflanzen und pflegen - was übrigens für alle vorteilhaft ist, da die Stadt Geld spart, die Anwohner die Pflanzen haben, die sie möchten, Grundflächen schöner werden und die Insekten mehr Unterschlupf und Blüten vorfinden. Der Beschluss, dass auch heimische z.T. 3m hohe Büsche entfernt werden sollen ist ökologisch totaler Unsinn.
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  • M. S.
    Hallo stenzl23432607,
    wie jeder andere Person, die hier einen Kommentar hinterlässt, dürfen Sie Ihre eigene Meinung haben und äußern. Allerdings würde uns hier in der Redaktion interessieren: Was veranlasst Sie denn zu der Behauptung, dass die "Schwarzbauten" von der Verwaltung genehmigt wurden? Dem hat die Stadt ja klar widersprochen....
    Mit freundlichen Grüßen aus der Redaktion, Martin Sage
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  • S. F.
    Hallo, wir wohnen in besagtem Gebiet und haben telefonisch von der Stadtverwaltung die Genehmigung bekommen, eine "einheimische Hecke" auf dem Grünstreifen zu pflanzen, die die Wiese "ökologisch aufwertet". Erst nach der Genehmigung haben wir Sträucher außerhalb unseres Grundstücks gepflanzt.
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  • M. S.
    Vielen Dank für den Hinweis.
    Die Frage ist nur, ob Sie zu den Personen zählen, die jetzt von der Stadt zum „Rückbau“ aufgefordert werden. Oder ob sich das auf die Nachbarschaft bezieht, die deutlichere Eingriffe (Sichtschutzwälle, Wärmepumpen) etc. vorgenommen hat. Haben Sie die Anweisung erhalten, die Bepflanzung rückgängig zu machen?
    Mit freundlichen Grüßen, Martin Sage
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  • S. F.
    Hallo, bisher haben wir noch nichts bekommen. Laut Insidern stehen wir allerdings auf der Liste grinsen
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  • M. S.
    Hallo stenzl23432607,
    wenn Sie mit der Redaktion in dieser Angelegenheit Kontakt aufnehmen wollen (oder auch sonst...), dann gerne!
    Sie erreichen mich außerhalb dieser Kommentarfunktion unter der Mobilfunknummer 0151-1110 2833 oder per Email unter martin.sage@mainpost.de
    Auch meine Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen gerne zur Verfügung...
    MfG, Martin Sage
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    Wiehihihihi - ja mei, der Amtsschimmel. Er ist mittlerweile heiser!
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  • M. W.
    Kommunalrechtlich ist das, was das Landratsamt Hassberge ausführt, richtig. Warum Amtsschimmel??? Kennen Sie dich aus?
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Das Ganze ist doch ein "Eiertanz" erster Güte - oder sehen Sie das wirklich anders? 🤣
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