Am 11. Juli hat der Bau- und Umweltausschuss der Kreisstadt bei drei Gegenstimmen beschlossen, dass alle Fremdnutzungen auf städtischem Grund, die als "Schwarzbau-Affäre" im Westen der Kreisstadt bekannt geworden sind, beseitigt werden müssen. Die Inbeschlagnahme städtischer Ausgleichsflächen am Rande der Siedlungsgebiete "Am Osterfeld Teil 2" und "Westlich der Sailershäuser Straße" hat in Haßfurt zu erheblichen Diskussionen in der Bevölkerung und zu Verwerfungen innerhalb der Lokalpolitik geführt.
Auf Anfrage der Haßfurter SPD hat die kommunale Rechtsaufsicht am Landratsamt den Genossinnen und Genossen nun mitgeteilt, dass ihrer Ansicht nach die Stadtverwaltung für den "reinen Vollzug der Beseitigung von rechtswidrigen privaten Nutzungen auf städtischem Grund grundsätzlich keinen Beschluss eines Ausschusses beziehungsweise des Stadtrates" gebraucht hätte. Zu deutsch: Es hätte also eine Anordnung der Verwaltung genügt, damit verfüllte Mulden, aufgeschüttete Wälle, nach außen verlegte Wärmepumpen und dergleichen mehr verschwinden müssen.
Beschluss wäre nur bei Duldung oder Legitimierung erforderlich gewesen
Ein Beschluss wäre nur dann nötig gewesen, wenn die Stadt sich für eine Duldung oder anderweitige Legitimierung der Fremdnutzung entschieden hätte, führt Christian Mottl, der Leiter der Abteilung I "Kommunal- und Ordnungsrecht, Verbraucherschutz" in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, weiter aus. Allerdings kann der Jurist aktuell nicht erkennen oder nachvollziehen, woraus sich im vorliegenden Fall die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses ergeben soll.
Als politische Untermauerung von Verwaltungshandeln durchaus zulässig
Hat die Stadt Haßfurt damit einen Fehler gemacht? Nein, erklärt Moni Göhr, Pressesprecherin des Landratsamts, auf Anfrage der Redaktion. In bestimmten Fällen könne es zulässig sein, das zuständige politische Gremium sozusagen als politische Untermauerung des Verwaltungshandelns abstimmen zu lassen, auch wenn die Verwaltung ohne Beschluss hätte handeln können, erläutert Göhr: "So verhält es sich auch mit dem hiesigen Beseitigungsanspruch. Insofern war der Beschluss inhaltlich nicht rechtswidrig."
Auch die Behördensprecherin führt noch einmal die Zweifel der Rechtsaufsicht an der Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses an. Sie fügt aber hinzu: "Nachdem aber der vorliegend gefasste Beschluss keine Voraussetzung für das weitere Verwaltungshandeln ist, hat dies keine rechtlichen Auswirkungen." Übersetzt bedeutet dies: Es hat wohl das falsche Gremium den Verwaltungsbeschluss untermauert. Aber das macht nichts, weil eh kein Beschluss vonnöten war.
wie jeder andere Person, die hier einen Kommentar hinterlässt, dürfen Sie Ihre eigene Meinung haben und äußern. Allerdings würde uns hier in der Redaktion interessieren: Was veranlasst Sie denn zu der Behauptung, dass die "Schwarzbauten" von der Verwaltung genehmigt wurden? Dem hat die Stadt ja klar widersprochen....
Mit freundlichen Grüßen aus der Redaktion, Martin Sage
Die Frage ist nur, ob Sie zu den Personen zählen, die jetzt von der Stadt zum „Rückbau“ aufgefordert werden. Oder ob sich das auf die Nachbarschaft bezieht, die deutlichere Eingriffe (Sichtschutzwälle, Wärmepumpen) etc. vorgenommen hat. Haben Sie die Anweisung erhalten, die Bepflanzung rückgängig zu machen?
Mit freundlichen Grüßen, Martin Sage
wenn Sie mit der Redaktion in dieser Angelegenheit Kontakt aufnehmen wollen (oder auch sonst...), dann gerne!
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Auch meine Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen gerne zur Verfügung...
MfG, Martin Sage