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Schweinfurt/Bamberg/Haßberge
Schule im Landkreis Haßberge betroffen: Aushilfslehrer soll heimlich Aufnahmen beim Schwimmunterricht gemacht haben
Nach Hinweisen suchte die Polizei bei dem Beschuldigten nach Kinderpornografie - und fand Bilder, die der Mann an der Schule selbst machte. Was derzeit bekannt ist.
An einer Schule im Landkreis Haßberge  - hier ein Symbolbild einer Umkleide - soll ein Aushilfslehrer heimlich beim Schwimmunterricht Aufnahmen gemacht haben. Die Ermittlungen laufen.
Foto: Getty Images | An einer Schule im Landkreis Haßberge  - hier ein Symbolbild einer Umkleide - soll ein Aushilfslehrer heimlich beim Schwimmunterricht Aufnahmen gemacht haben. Die Ermittlungen laufen.
Lukas Reinhardt
 und  Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 21.01.2024 02:44 Uhr

Ein Tipp aus dem Ausland hatte Ermittler in Schweinfurt und Bamberg hellhörig gemacht. Ihren Angaben zufolge erhielten sie konkrete Hinweise auf den Besitz von strafbarer Kinderpornografie bei einem Mann, der als Aushilfslehrer an einer Schule im Landkreis Haßberge tätig war.

Eine Durchsuchung bei dem Verdächtigten hat demnach die Hinweise bestätigt. Darüber hinaus fanden die Ermittler offenbar bei der Auswertung der beschlagnahmten Dateien auch Bilder, die der Mann in der Schule gemacht haben soll. 

Aufnahmen "offensichtlich heimlich anlässlich des Schwimmunterrichts gefertigt"

Wie ernst die Ermittler in Schweinfurt den Fall einschätzen, zeigt die Tatsache, dass die Spezialstaatsanwältinnen und Spezialstaatsanwälte des Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) in Bamberg zuständig sind. Die Ermittler dort kümmern sich  bayernweit um die schweren Fälle von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch im Internet.

Am Dienstag bestätigten Polizeipräsidium Unterfranken und ZKI die Ermittlungen: "Bei der Sichtung von sichergestellten Beweismitteln ergaben sich Verdachtsmomente, wonach der Beschuldigte auch Aufnahmen in einer Schule im Landkreis Hassberge, an welcher er unterrichtet hatte, angefertigt haben soll", schreiben Polizeisprecher Martin Kuhn und Nino Goldbeck, Sprecher der Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung. Und: "Diese Aufnahmen wurden offensichtlich heimlich anlässlich des Schwimmunterrichts gefertigt."

Ihren Angaben zufolge handelt es sich bei dem Beschuldigten um "einen Lehramtsstudenten, der als Aushilfslehrkraft im Landkreis Hassberge tätig war". Der Verdächtige sei unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben an der Schule entbunden worden. Die Regierung von Unterfranken habe arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet.

Außerordentlicher Elternabend: Ermittler und Schulpsychologen informierten am Montag

Um Gerüchten zuvor zu kommen und die Eltern nicht im Unklaren zu lassen, ergriffen die Ermittler eine in solchen Fällen in Unterfranken seit dem Würzburger Logopäden-Fall von 2019 bewährte Maßnahme: Mit größtmöglicher Offenheit informierte die Kripo Schweinfurt am Montagabend die Eltern aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schule bei einer Informationsveranstaltung über die Vorwürfe und den Stand der Ermittlungen.

Die Schulleitung hatte kurzfristig zu dem außerordentlichen Elternabend einberufen. "Wir wissen um die Kurzfristigkeit der Einladung, bitten Sie aufgrund der hohen Dringlichkeit jedoch ausdrücklich um die Teilnahme eines Elternteils", hieß es am Freitag in dem Schreiben.  

Dabei geht es auch darum die Eltern zu beraten, wie sie und ihre Kinder mit dem Fall umgehen können. Und sie können den Ermittlern ihrerseits Hinweise geben, wenn ihnen etwas aufgefallen ist. Nach Angaben des Polizeipräsidiums standen Vertreter des Kriseninterventions- und ‑bewältigungsteams bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS), des Schulamtes, der Schule sowie der Kriminalpolizei Schweinfurt und der polizeilichen Betreuungsgruppe als Ansprechpartner zum Austausch bereit.

Ermittlungen laufen: Offenbar keine sexuellen Übergriffe auf Kinder

Dem Beschuldigten wird der Besitz von Kinderpornographie sowie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Der Pressemitteilung zufolge prüfen die Ermittler noch, ob von Schülerinnen und Schülern auch kinderpornografische Aufnahmen gefertigt wurden. Sie betonen aber: "Es bestehen derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass es zu sexuellen Übergriffen seitens des Beschuldigten gekommen ist."

Der Besitz von Missbrauchsbildern kann mit einer Haftstrafe von einem bis zu fünf Jahren geahndet werden. Bei einer Verletzung des persönlichen Lebensbereichs eines Menschen mit Bildaufnahmen drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Der Hinweis auf den Verdächtigen kam laut Oberstaatsanwalt Nino Goldbeck von NCMEC, einer privaten gemeinnützigen Organisation in den USA. Mit ihrer Hilfe überwachen die großen Internet-Anbieter, ob jemand Kinderpornos besitzt oder tauscht. Sie melden ihre Funde an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der verschiedenen Staaten und lösten auch in Deutschland bereits wiederholt Ermittlungen in schweren Fällen von Missbrauch aus.  

 
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