Der Ausschuss für Bau und Verkehr des Landkreises machte sich in seiner Sitzung am Mittwoch vor Ort ein Bild der Schäden in der Realschule Ebern, die vor einigen Wochen von einem Hochwasser heimgesucht wurde. Dadurch sei ein sehr hoher Schaden entstanden, sagte Landrat Wilhelm Schneider. Das Gebäude muss teilweise entkernt werden, Estrich und Bodenbeläge wurden komplett entfernt. Als Ziel ist derzeit vorgegeben, dass bis Pfingsten beziehungsweise Ende des Schuljahres der Betrieb wieder vollständig in dem Schulhaus aufgenommen werden kann.
Eine weitere Ortseinsicht fand im Neubau des Friedrich-Rückert-Gymnasiums statt. Zur Zeit werden noch letzte Restarbeiten durch die Baufirmen ausgeführt, so dass die Schüler zum kommenden Schuljahresanfang in das neue Gebäude einziehen können. Im Anschluss wird der Altbau abgerissen und ebenfalls neu gebaut.
Auf der Tagesordnung stand unter anderem auch eine Änderung des Ausbauplanes der Kreisstraßen für die Jahre 2020 bis 2026. Alfons Schanz, Leiter der Tiefbauverwaltung des Landkreises, erläuterte die neuen Planungen, die aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen beziehungsweise neuen Erkenntnissen notwendig wurden.
Grunderwerbsprobleme
Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Dippach (HAS 24) verzögerte sich aufgrund von Grunderwerbsproblemen und soll schlussendlich 2022 ausgeführt werden.
Für das Jahr 2021 war der Ausbau der Kreisstraße HAS 6 im Ortsbereich von Hellingen vorgesehen. Die Stadt Königsberg beabsichtigt aber nun die Maßnahmen bei einer Dorferneuerung durchführen zu lassen. Die Planungsgespräche mit dem Amt für Ländliche Entwicklung sollen noch im September 2021 geführt werden, so dass mit einer Umsetzung frühestens 2023 zu rechnen ist.
Auf dem östlichen Ast der Kreisstraße HAS 2 plant die Gemeinde Gädheim, einen großen Schmutzwasser-Sammler zu erneuern. Im Zuge dessen werden Wasserleitungs-sowie Breitbandausbau ebenfalls vorgesehen. Aufgrund einer Vielzahl von Hausanschlüssen ist absehbar, dass der Straßenkörper im Bereich der Ortsdurchfahrt Greßhausen stark geschädigt wird. Deshalb ist die Tiefbauverwaltung mit der Gemeinde Gädheim übereingekommen, dass in diesem Bereich die Rinnen und Borde durchgängig erneuert werden.
Investive Maßnahme
Das Frostschutzmaterial außerhalb der Leitungsgräben bleibt erhalten, die Asphaltschichten werden durchgängig erneuert. Die Gemeinde Gädheim trägt die Kosten für den Bereich der Leitungsgräben, der Landkreis zahlt die Aufwendungen für die Restflächen. Die Kosten für die Ingenieurleistungen werden von der Gemeinde übernommen. Der Aufwand für den Landkreis Haßberge liegt bei circa 125 000 Euro brutto.
Dieser Eingriff ist als investive Maßnahme zu führen. Eine Förderung kommt aufgrund eines nicht normgerechten Ausbaus nicht in Betracht. Die Ausführung ist für 2022 vorgesehen.
Bei der Ortsdurchfahrt Friesenhausen (HAS 36) erwägt die Gemeinde Aidhausen die Seitenflächen bei einer Dorferneuerung aufzuwerten. Im Zuge dessen ist geplant, im Bereich der Ortseingänge die Fahrbahnränder etwas einzuziehen. Im Bereich der Einmündungen von Blüten- und Johann-Schäfer-Straße ist die Anordnung einer Querungshilfe vorgesehen. Aufgrund der Neuanlage dieses Knotenpunktes ist die Kreisstraße in diesem Bereich auf einer Länge von 73 Metern voll auszubauen.
Bagatellgrenze überschritte
Die Kosten hierfür werden auf etwa 300 000 Euro geschätzt. Somit wäre die Bagatellgrenze für eine geförderte Maßnahme deutlich überschritten. Die Tiefbauverwaltung schlägt deshalb vor, diesen Knotenpunkt als Gemeinschaftsmaßnahme zwischen Landkreis und der Teilnehmergemeinschaft (TG) Friesenhausen durchzuführen.
Darüber hinaus sind die Entwässerungsrinnen entlang der Marktstraße (Kreisstraße) auf einer Länge von 77 Metern in die Jahre gekommen, so dass in diesem Bereich die Rinnenbord-Konstruktion erneuert werden muss. Diese Leistung gilt ebenfalls als investive Leistung, kann aber nicht gefördert werden, da kein vorschriftsmäßiger Ausbau vorgesehen ist.
Weitere Bereiche, bei denen die Fahrbahnränder eingezogen werden, sind auf Kosten der TG Friesenhausen durchzuführen. Nach Abschluss dieser Arbeiten ist vorgesehen, auch außerhalb der geförderten Maßnahme (Vollausbau) eine neue Fahrbahndecke aufzuziehen. Die Ausführung ist für das Jahr 2023 vorgesehen.