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Landkreis Haßberge
Schnelltests im Kreis Haßberge werden flächendeckend ausgeweitet
Soldaten unterstützen den Landkreis künftig bei den Schnelltests für Beschäftigte und Besucher von stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen und ambulanten Diensten.
Foto: Bernd Geisel | Soldaten unterstützen den Landkreis künftig bei den Schnelltests für Beschäftigte und Besucher von stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen und ambulanten Diensten.
Bearbeitet von Peter Kallenbach
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:28 Uhr

Dank der Bundeswehr kann der Landkreis Haßberge jetzt auch das Angebot der kostenlosen Antigen-Schnelltests ausweiten, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Gemäß der Corona Testverordnung und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen sich unter anderem Beschäftigte von stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen, sowie von ambulanten Diensten, dreimal pro Woche auf eine Covid-19 Erkrankung testen lassen. Des Weiteren dürfen Besuche in stationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung nur nach erfolgter negativer Testung stattfinden.

Ab sofort werden an sechs Standorten im Landkreis Haßberge sechs Tage pro Woche, Schnelltestungen für Mitarbeiter sowie für Besucher angeboten. Ebenso richtet sich dieses Angebot an Personen, die aus beruflichen Gründen eine stationäre, teilstationäre oder ambulante Einrichtung der Pflege- oder Behindertenhilfe aufsuchen,  wie etwa Seelsorger oder medizinische Fußpfleger.

Koordiniert werden die Testungen durch Stabsfeldwebel Anke Müller. Ihr eigentliches Geschäft ist die Leitung von Veranstaltungen und Messeauftritte der Bundeswehr. Zusammen mit der Heimaufsicht (FQA) und dem Pflegestützpunkt wird die Soldatin bei der Organisation und Umsetzung dieses Projektes unterstützen.

Testungen werden angeboten: Montag, Mittwoch und Freitag (jeweils 12 bis 18 Uhr) sowie Sonntag (12 bis 15 Uhr) in  Ebern, Hofheim und Haßfurt sowie am Dienstag und Donnerstag (12 bis 18 Uhr) in Maroldsweisach, Königsberg und Eltmann. Die jeweiligen Örtlichkeiten werden den Trägern und Einrichtungen bekannt gegeben.

Ein PoC-Antigen-Schnelltest ist für einen Besuch lediglich 48 Stunden gültig. Für Besucher von stationären Einrichtungen ist es daher wichtig, dies bei ihrer individuellen Besuchsplanung in Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtung zu berücksichtigen. Für das Besuchsmanagement innerhalb der Heime und der Ausgabe der Berechtigungsscheine sind die Einrichtungen selbst verantwortlich.

Um ein berechtigtes Interesse für eine Schnelltestung nachweisen zu können, benötigen die Testwilligen eine Bestätigung des Pflegeheimes oder der stationären Behinderteneinrichtung. Nur wenn diese vorgelegt wird, kann eine Testung stattfinden. Personen ohne Bestätigung werden nicht getestet.

 
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