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Oberaurach
Schlechte Karten für Radweg von Unterschleichach nach Tretzendorf
Der Gemeinderat Oberaurach setzt sich nach wie vor für eine Fortführung des Radweges Richtung Unterschleichach ein, der momentan noch bei Tretzendorf endet. Dazu wird jetzt ein Antrag auf Zulassung eines Berufungsverfahren gegen das aktuelle Gerichtsurteil gestellt, das sich gegen die Baumaßnahme entlang der Staatsstraße richtet.
Foto: Christian Licha | Der Gemeinderat Oberaurach setzt sich nach wie vor für eine Fortführung des Radweges Richtung Unterschleichach ein, der momentan noch bei Tretzendorf endet.
Christian Licha
 |  aktualisiert: 09.02.2024 10:48 Uhr

Es rührt sich wieder was, im ewigen Kampf der Gemeinde Oberaurach für einen Fahrradweg entlang der Straße zwischen Tretzendorf und Unterschleichach. Ganz aktuell konnte Bürgermeister Thomas Sechser den Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag informieren, denn am gleichen Tag ging über den Rechtsanwalt der Gemeinde die vom Verwaltungsgericht Würzburg erlassenen Urteile im Verfahren um die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den geplanten Bau ein.

"Wenn die beiden Urteile rechtskräftig werden sollten, bedeutet das, dass der Radweg nicht gebaut werden kann", so Sechser, der zusammen mit fast allen Gemeinderäten sichtlich enttäuscht über dieses Ergebnis war.

Grüne stimmen gegen den Radweg

Mit zwei Gegenstimmen von Seiten der Fraktion der Grünen beschloss das Gremium über den Rechtsanwalt der Gemeinde einen Antrag auf Zulassung eines Berufungsverfahren zu stellen. "Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um einen attraktiven Fahrradweg für Jung und Alt bauen zu können", erklärte der Bürgermeister. Es gebe nämlich nicht nur ambitionierte Sportler, die mit Mountainbikes unterwegs seien, sondern auch Familien mit Kindern und Senioren, für die der vorhandene, geschotterte Weg durch den Wald sehr ungeeignet sei.

Klagegegenstand des Rechtsstreits zwischen dem Bund Naturschutz in Bayern als Kläger, dem Freistaat Bayern (vertreten durch die Regierung von Unterfranken) als Beklagte und der Gemeinde Oberaurach als Beigeladene war der Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 9. Mai 2018. Der Bund Naturschutz hat sowohl gegen die darin enthaltene artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, einer Ausnahme in Sachen FFH-Gebiete und einer Ausnahme betreffend geschützter Biotope Klage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg erhoben. Letzteres Verfahren wurde in der mündlichen Verhandlung am 20. Oktober 2020 von Klägerseite aus "ruhend gestellt", bis eine abschließende Entscheidung in den beiden erstgenannten Verfahren ergangen ist.

Die Erläuterung des Gerichts umfasst 40 Seiten

Das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg hob in den jetzt ergangenen beiden Urteilen sowohl die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung als auch die Ausnahme im Hinblick auf das FFH Gebiet auf. Der Tatbestand und die Entscheidungsgründe sind auf 40 Seiten aufgeführt, wie Bürgermeister Thomas Sechser erklärte.

"Grund für die Aufhebung der Genehmigung für die Gemeinde ist schlichtweg die nach Ansicht des Gerichts zumutbare Alternative für den Radweg auf der bestehenden Trasse im Wald", so der Bürgermeister. Die fehlende Akzeptanz der Bevölkerung zur Nutzung des bestehenden Geh- und Radwegs und das damit verbundene Ausweichung auf die Staatsstraße stelle sich nach Ansicht des Gerichts als eine unsubstantiierte Behauptung dar. Zudem sei auch ein Schotterbelag, wie er auf dem Radweg durch den Wald aufgebracht ist, mit einem Fahrrad ohne Probleme befahrbar, so das Gericht. Das Ausweichen der Radfahrer auf die Staatsstraße könne mit einem entsprechenden Verkehrszeichen untersagt werden, mit der Folge, dass sämtliche Radfahrer auf den bestehenden Radweg verwiesen werden.

Gemeinde gibt mehr Geld für freiwillige Leistungen aus

Weiterhin beschloss das Gremium die Gewährung von freiwilligen Leistungen für das Haushaltsjahr 2020. Während die Kulturförderung für die Musik- und Gesangsvereine analog der Förderung im Jahr 2019 mit insgesamt 2200 Euro aufrecht erhalten wurde, gab es für die Jugendförderung der Sport-, Musik-, Gesang- und Feuerwehrvereine eine Erhöhung je einheimischen Jugendlichen auf 20 Euro. Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von 7140 Euro.

Außerdem berichtete Bürgermeister Sechser über die finanzielle Entwicklung der Oberauracher Sport- und Kulturstiftung. So werden an Zinsen im laufenden Jahr voraussichtlich 129 Euro erwirtschaftet. Der geringe Ertrag resultiert aus dem zur Zeit sehr niedrigem Zinsniveau. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Zinserträge dem Grundstockvermögen zuzuführen, das damit zum 31. Dezember 2020 voraussichtlich 194023 Euro betragen werde.

 
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  • C. K.
    "Zudem sei auch ein Schotterbelag, wie er auf dem Radweg durch den Wald aufgebracht ist, mit einem Fahrrad ohne Probleme befahrbar, so das Gericht."

    Und das hat sich das Gericht auch mal angeschaut? Also wenn kleine Kinder auf dem Fahrrad sitzen????
    Für diese ist der Weg schlicht nicht befahrbar!

    Würde ja gerne der Umwelt etwas Gutes tun und mit den Kids per Fahrrad zum Kindergarten und Schule nach Trossenfurt fahren.

    Es gibt zahlreiche gute Beispiele im Landkreis Bamberg, wie man Leute zum Umstieg aufs Fahrrad animiert.

    Aber so bleibt es im Nachbarlandkreis beim Auto als bevorzugtes Transportmittel.
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