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Haßfurt
Schlampige Buchführung bringt Unternehmer vor Gericht
In 64 Fällen hatte ein 32-Jähriger seinen Angestellten mehr bezahlt, als in den Büchern verzeichnet. Damit enthielt er dem Staat 22 000 Euro an Sozialabgaben vor.
Chaos herrschte in den Büchern eines Unternehmers aus dem Haßbergkreis. Wegen 22 000 Euro an nicht abgeführten Sozialabgaben stand der 32-Jährige jetzt vor Gericht.
Foto: PicLeidenschaft | Chaos herrschte in den Büchern eines Unternehmers aus dem Haßbergkreis. Wegen 22 000 Euro an nicht abgeführten Sozialabgaben stand der 32-Jährige jetzt vor Gericht.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 14:30 Uhr

Seine schlampige Buchführung hat einen 32-jährigen Unternehmer aus dem Landkreis vor Gericht gebracht. Am Dienstag musste sich der Angeklagte wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 64 Fällen am Amtsgericht verantworten.

Laut Anklageschrift bezogen seine Angestellten in den Jahren von 2013 bis 2018 höhere Löhne, als er in der Buchführung angab. Er zahlte daher über 22 000 Euro an Sozialabgaben zu wenig. Der nicht vorbestrafte Unternehmer hatte einen Strafbefehl erhalten, gegen den er Einspruch einlegte und sich daher zusammen mit seinem Anwalt Dieter Frömel aus München vor Gericht rechtfertigte.

Private Probleme und Kontrollverlust

Dort gab der Angeklagte an, er habe alle Arbeiten in der Firma zusammen mit seiner Familie gemacht. Er habe teilweise 15 Stunden am Tag gearbeitet. Im Jahr 2015 habe er ein Haus gekauft. Im Jahr darauf habe er private Probleme bekommen und die Kontrolle verloren. Die Buchführung habe die Schwester übernommen. Die Angestellten hätten sich teilweise selbst aus der Kasse bedient. Es sei nie seine Absicht gewesen, zu betrügen. Die fehlenden Beiträge habe er inzwischen komplett nachgezahlt.

Zollamt spricht von chaotischen Verhältnissen

Bei einer Prüfung fielen Mitarbeitern des Zollamts Schweinfurt lückenhafte Stundenzettel auf. Bei einer Durchsuchung des Firmenbüros kam heraus, dass Löhne höher waren als in der Buchhaltung angegeben. "Es waren chaotische Verhältnisse", sagte eine Zollbeamtin im Zeugenstand. Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot verwies auf ein neueres Urteil des Bundesgerichtshofes. Danach kann dem Angeklagten nicht eindeutig die Schuld zugewiesen werden, wenn er seine Schwester mit der Buchführung beauftragt hat.

Das Gericht beschränkte daher die Anklage auf die Jahre 2016 und 2017, in denen der Angeklagte selbst Buch führte. Die Anklage verminderte sich daher auf 23 Fälle bei einem Gesamtfehlbetrag von rund 7800 Euro. Der Vorsitzende schlug eine Einstellung des Verfahrens plus Geldauflage vor, was der Anklagevertreter jedoch zunächst ablehnte.

Zukunft des Unternehmens steht auf dem Spiel

Erst nachdem der Verteidiger die "super Sozialprognose" seines Mandanten betonte und der Angeklagte sagte, dass im Falle einer Verurteilung die Zukunft seines Unternehmens auf dem Spiel stünde, lenkte der Vertreter der Staatsanwaltschaft ein. Falls es sich bewahrheitet, dass der Angeklagte die ausstehenden Beiträge zurückbezahlt hat und er – wie von ihm behauptet – die Buchführung an ein Steuerbüro abgegeben hat, wird das Verfahren eingestellt. "Es kommt nichts mehr vor", gelobte der Unternehmer abschließend.

 
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