Die Haßfurter Tafel und der Weiße Ring Haßberge, der sich für Verbrechensopfer einsetzt, sind die Gewinner eines Strafprozesses, der am Freitag am Amtsgericht mit einer Einstellung endete. Angeklagt waren zwei Männer aus Mittelfranken, die während des Sander Weinfests am Abend des 13. Juli 2013 einen 22-jährigen Festbesucher mit Fäusten und Tritten malträtiert haben sollen.
Da Zeugenaussagen sich teilweise von den Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung unterschieden oder nur vage waren, stellte das Gericht das Verfahren ein. Als Auflage muss einer der Angeklagten 2000 Euro an die Tafel zahlen, der andere 1000 Euro an den Weißen Ring. Zudem müssen beide Angeklagten je 500 Euro an den Geschädigten zahlen.
Der gab an, er habe gegen 23 Uhr 50 die Toilette aufsuchen wollen. Dabei hätte er eine Gruppe von jungen Männern passieren müssen, zu der auch die beiden Angeklagten gehörten. Die Gruppe verweigerte ihm den Durchgang. Als er trotzdem durch die Gruppe hindurch lief, habe er einen heftigen Faustschlag auf?s Kinn bekommen, sodass er zu Boden ging. Auf dem Boden liegend sei er dann getreten worden.
Wer seine Peiniger waren, konnte er nicht feststellen, da er in Embryo-Stellung zusammengekauert war und seine Arme schützend vor das Gesicht hielt. Zwei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes seien schnell herbeigeeilt und hätten ihn befreit. Einer von ihnen bekam mehrere Schläge auf den Hinterkopf ab. Die Geschädigten erlitten Prellungen, jedoch keine bleibenden Schäden.
Einer der Sicherheitsleute war sich im Zeugenstand sicher, dass der jüngere der beiden 35-jährigen Angeklagten den Geschädigten mit der Faust niederstreckte. Dessen Verteidigerin Yasmin Stark hielt ihm vor, dass er ihn bei der polizeilichen Vernehmung auf Lichtbildern nicht eindeutig identifizieren konnte und lockte den Zeugen damit aus der Reserve: „Ich erzähl hier keine Märchengeschichten. Heute habe ich ihn live vor mir. Ich erkenne ihn“, unterstrich er seine Aussage.
Sein damaliger Kollege wollte sich indes nicht zu 100 Prozent darauf festlegen, dass einer der beiden bei der Schlägerei beteiligt war. Da die Beweislage für eine Verurteilung zu dünn war, einigte sich das Gericht auf eine Einstellung, zumal beide Angeklagte nicht vorbestraft sind und alle Beteiligten unter Alkoholeinfluss standen.