Ein seltener Fall hat sich jetzt am Amtsgericht abgedspielt. Ein 32-jähriger Pole, dem die Staatsanwaltschaft Körperverletzung in drei Fällen vorwirft, wurde in dessen Abwesenheit zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Als Bewährungsauflage muss er an jedes seiner Opfer 400 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
Die drei Opfer, mehrere Zeugen und eine Dolmetscherin, die alle zum Prozess erschienen waren, mussten nicht aussagen und wurden vom Gericht entlassen. Im Normalfall setzt das Gericht einen neuen Verhandlungstermin fest, bei dem der Angeklagte dann am frühen Morgen von einer Polizeistreife abgeholt wird und zum Amtsgericht befördert wird.
Diesmal entschloss sich das Gericht, den Prozess auf dem Strafbefehlsweg nach Paragraph 408 a des Strafgesetzbuchs durchzuführen – ohne Beteiligung des Angeklagten, der allerdings noch Einspruch gegen das Urteil einlegen kann.
Am 7. Februar dieses Jahres gegen 23 Uhr war der Angeklagte unter Alkoholeinfluss in Ebern ausgetickt. Einem Mann schlug er mit der Faust mehrmals ins Gesicht.
Bluterguss erlitten
Das Opfer erlitt einen Bluterguss am linken Auge, hatte Kopfschmerzen und Schwindelanfälle. Als eine Frau dazwischengehen wollte, schubste der Angeklagte sie so heftig, dass sie mit dem Kopf auf dem Asphalt aufschlug. Sie erlitt eine Gehirnerschütterung, sowie Kopf- und Rückenschmerzen.
Einer weiteren Zeugin schlug der Mann ebenfalls mit der Faust ins Gesicht. Sie klagte danach über einen Bluterguss am Auge und Kopfweh. Außerdem war ein Stück eines Zahnes abgebrochen.