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Haßfurt
Saftige Geldstrafe für Rentner aus Haßbergkreis: Autofahrer wollte Absperrung der Feuerwehr nicht akzeptieren
Vor dem Amtsgericht Haßfurt zog der Mann schließlich doch seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Nun muss er 2100 Euro zahlen.
2100 Euro Geldstrafe und ein einmonatiges Fahrverbot: Diesen Strafbefehl hat ein Rentner am Amtsgericht Haßfurt schließlich akzeptiert, der Feuerwehrleute genötigt haben soll. (Symbolfoto)
Foto: Lukas Reinhardt | 2100 Euro Geldstrafe und ein einmonatiges Fahrverbot: Diesen Strafbefehl hat ein Rentner am Amtsgericht Haßfurt schließlich akzeptiert, der Feuerwehrleute genötigt haben soll. (Symbolfoto)
Manfred Wagner
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:10 Uhr

Am späten Nachmittag des 25. Mai dieses Jahres ereignete sich im nördlichen Bereich des Haßbergkreises ein Verkehrsunfall. Zur Absicherung der Unfallstelle rückte die örtliche Feuerwehr aus. Zwei ihrer Mitglieder sperrten eine Straße mit einem Stoppschild und mehreren Leitkegeln. Als dann ein 70-jähriger Mann mit seinem VW Polo kam und durch die Absperrung hin zu seiner Halle wollte, gab es eine sehr unschöne Szene. Er soll – laut Anklageschrift des Staatsanwalts – versucht haben, sich die Durchfahrt zu erzwingen. Deshalb erhielt er im August dieses Jahres einen Strafbefehl, wonach er eine Geldstrafe von 2100 Euro bezahlen sollte, verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot.

Weil er dagegen mit Hilfe seines Verteidigers Horst Soutschek Einspruch eingelegt hatte, kam es nun zu der öffentlichen Hauptverhandlung beim Amtsgericht. Der nicht vorbestrafte Rentner betonte, dass er bloß 150 Meter weit zu seinem Anwesen hatte fahren wollen, um eine Kreissäge herzurichten. Mit seinem Auto hätte er die Feuerwehrleute überhaupt nicht berührt, beteuerte er.

Sohn, der auf Beifahrersitz saß, kann sich an nur wenig erinnern

Damit nicht genug. Diese hätte ihm gegenüber mit einer Anzeige gedroht und ihm klargemacht, dass er keine Chance habe, wenn sie beide zusammenhalten und gegen ihn aussagen würden. "Ich weiß gar nicht, warum ich bestraft werden soll", meinte der Angeklagte. Damals saß neben dem Senior dessen Sohn auf dem Beifahrersitz. Dieser berichtete von einem "Streitgespräch" zwischen seinem Vater und den Feuerwehrmännern. Ansonsten könne er sich nur noch an wenig erinnern, weil er mit seinem Handy gespielt habe, meinte er lapidar. Er bestritt, dass sein Vater nach dem Stopp nochmals mit dem Auto langsam auf einen der Uniformierten zugefahren sei.

Die seinerzeit beteiligten Feuerwehrmänner schilderten den Vorfall völlig anders. Sie berichteten, dass der Rentner bis an die Absperrung herangefahren sei und erst dann gestoppt habe, als einer von ihnen sich direkt vor die Motorhaube gestellt und mit der flachen Hand darauf geklatscht habe. Kurz darauf hätte der völlig uneinsichtige Fahrer sein Auto abermals kurz nach vorne bewegt.

Feuerwehrmann fühlte sich von aggressivem Verhalten bedroht

Der Feuerwehrler, der frontal vor dem Wagen stand, behauptete, dass ihn die Stoßstange zweimal am Schienbein berührt habe. Der Fahrer habe ihn quasi wegschieben wollen. Zu einer Verletzung sei es zwar nicht gekommen, er habe sich durch das aggressive Gebaren des Seniors aber doch bedroht gefühlt. Ausführlich berichtete er, dass der Fahrer hektisch herumgefuchtelt und gestikuliert habe und auch laut geworden sei. Schließlich habe er den Angeklagten vor die Wahl gestellt: "Entweder Sie fahren jetzt weg oder wir holen die Polizei." Daraufhin habe der Rentner endlich den Rückwärtsgang eingelegt.

Für Strafrichter Christoph Gillot war klar, dass es damals zu einer versuchten Nötigung gekommen war. Insofern hatte er an dem ergangenen Strafbefehl mit der Geldstrafe und dem Fahrverbot nichts auszusetzen. Auf seine Anregung hin nahm der Rechtsanwalt den Einspruch zurück.

Hätte er dies nicht gemacht, wäre ein Urteil gesprochen worden und die Strafe möglicherweise noch höher ausgefallen. Ein Widerspruch indes wurde nicht aufgeklärt. Im Gegensatz zu den Feuerwehrleuten hatte der Sohn im Zeugenstand behauptet, dass sein Vater mit dem Fahrzeug nicht nochmals vorgefahren wäre. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie gegen den Sohn eine Anklage wegen Falschaussage einleiten wird.

 
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