So schnell geben sich die Windkraftgegner der Gemeinde Riedbach nicht geschlagen: „Bekanntgabe der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch das Landratsamt bei den Windkraftanlagen WEA 6 und 8“ stand auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung. Doch das Thema ist für die Riedbacher nicht abgeschlossen trotz der Erklärung des Landratsamtes, wonach die Verweigerungshaltung der Gemeinde widerrechtlich sei.
„Das Landratsamt ist befangen“, ereiferte sich 3. Bürgermeisterin Christiane Marquardt, nachdem Bürgermeisterin Birgit Bayer die ellenlange Erklärung des Landratsamtes verlesen hatte. Das Fällen der Bäume an den zukünftigen Standorten der Windräder (wir berichteten) sei „unter aller Kanone“, nicht genehmigt und deshalb unrechtmäßig gewesen, hielt Marquardt der Bürgermeisterin in scharfem Ton vor. Dass die Bereiche nach dem Bau der Windkraftanlagen wieder aufgeforstet werden, wie Bürgermeisterin Bayer erwiderte, konnte die Rechtsanwältin aus Kleinmünster überhaupt nicht besänftigen. Bayer informierte das Gremium, dass die Gemeinde die Möglichkeit hat, innerhalb eines Monats beim bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg zu klagen. Im konkreten Fall müsse die Klage bis spätestens 11. April 2014 beim Gericht eingehen.
Die emotionale Diskussion gipfelte in einem Antrag von Christiane Marquardt. Sie beantragte, die Entscheidung des Landratsamtes im Klageweg von einem Verwaltungsjuristen überprüfen zu lassen, insofern der Rechtsschutz die möglicherweise auf die Gemeinde zukommenden Kosten übernimmt. Mit 8:5 Stimmen nahm der Gemeinderat den Antrag an.