
Gemäß Eigenüberwachungsverordnung sind die Betreiber von Kanalnetzen in Bayern zur regelmäßigen Inspektion ihrer Kanalsysteme verpflichtet. Dazu gab es in der Gemeinde Rentweinsdorf schon einmal im Jahre 2016 einen Beschluss, der aber nicht umgesetzt wurde. Nun beschloss das Ratsgremium in seiner jüngsten Sitzung die Erstellung eines qualifizierten Kanalkatasters und die Vergabe der Ingenieurleistungen für 34.736 Euro.
Markus Hopfengärtner vom Ingenieurbüro SRP Schneider & Partner wies mit Nachdruck darauf hin, dass die Kanalnetzbetreiber die Pflicht hätten, zu kontrollieren, ob ihr Netz funktioniere und dicht sei. Dies sei im Wasserhaushaltsgesetz und den Eigenüberwachungsvorschriften begründet.
Im Turnus von mindestens einmal in zehn Jahren müsse dazu eine eingehende Sichtprüfung mittels Kamerabefahrung oder Begehung durchgeführt werden, bei welcher der Bauzustand oder Fremdwassereintritte festgestellt werden sollten.
Verlauf erfassen und Schäden feststellen
Die Gemeinde sei hinsichtlich des zeitlichen Abstandes schon lange über den Vorgaben, und deswegen komme man um diese Maßnahmen nicht herum. Ziel sei es darüber hinaus auch, den Verlauf der Kanäle zu erfassen, Schäden festzustellen und damit eine Grundlage für weitere Sanierungen oder Planungen zu erhalten. Dabei könne es wirtschaftlicher sein, kleine Schäden im Rahmen solcher Maßnahmen gleich zu beheben.
Hopfengärtner erinnerte daran, dass es von den Kanälen bisher zum großen Teil nur Papierpläne gebe, die teilweise schon aus den 1950er- und 1960er-Jahren stammten. Diese Unterlagen werde man sichten, aber dann das gesamte Netz mit den Kanalschächten und Hausanschlüsse neu vermessen. Dazu werde das Kanalnetz mit einem Roboter befahren.
"Diese Unterlagen münden dann in das Kanalkataster ein, das dann digital mit allen Schächten, Haltungen und Hausanschlüssen sichtbar ist. Dabei wird auch das Rohrmaterial definiert und mit der TV-Untersuchungen werden die Schäden dokumentiert und ihrer Auswirkung klassifiziert."
Kanalkataster längst überfällig
Dieser "Bestandskataster" sage viel über den bautechnischen Zustand aus. Dabei nannte er als häufigste Schäden Radial- oder Längsrisse, die ja zu einem Einbruch des Kanals führen könnten, oder die Ausführung von Hausanschlüssen, die früher oft eingeschlagen wurden und Rohre in den Hauptkanal hineinragten. Auch der Fremdwassereintrag könne gut festgestellt werden.
Michael Häuslschmid vom Bauamt der VG Ebern wies darauf hin, dass es diese Eigenüberwachungsverordnung eigentlich schon seit dem Jahre 1995 gebe und man nun mit 28 Jahren weit nachhänge. Es müsse inzwischen auch bei den jährlichen Berichten angegeben werden, wie viel man gereinigt und befahren habe. "Ein Kanalkataster ist deswegen für die jährlichen Kontrollen ganz wichtig, denn jeder Schacht müsse begangen oder besichtigt werden. Auch die Überwachung des Fremdwassers ist dabei ein wichtiger Punkt."
So gebe es in den Netzen der Gemeinden der VG Ebern Fremdwassereintritte bis zu 50 Prozent, und das führe auch zu einem hohen Kostenfaktor. Für die Verwaltung seien diese Arbeiten auch anders gar nicht mehr händelbar.
Wegen Kostendeckung kommt auf jeden Bürger eine Erhöhung zu
Für Ludwig Bock (FW-ÜWG) war dies kein neues Thema, "denn es ist bei uns schon 15 bis 20 Jahre alt, und es holt uns jetzt ein." Für ihn stelle sich nur die Frage, ob man dazu ein Ingenieurbüro benötige oder es auch die VG Ebern von sich aus in einem kostengünstigen Verfahren ausschreiben könne.
Volker Zürl (CSU) erinnerte sich an einen alten Beschluss, der für alle drei Gemeinden der VG Ebern galt. Speziell auch für Sendelbach sei schon einmal eine Befahrung durchgeführt worden, bei der möglicherweise nur die Zustandskontrolle noch ausstehe. Kurt Weißheimer (FWÜWG) schob eine Kanalbefahrung vom "Kaulberg" bis zum Anwesen Vetter nach und fragte, ob das nicht mehr verwertbar sei, wo in diesem Fall eine Sanierung mit Inlinern vorgeschlagen wurde.
Bürgermeister Steffen Kropp (SPD) meinte, dass die ganze Entwässerung nicht nur eine Kostensache für die Gemeinde sei, "sondern es sich hier um eine kostendeckende Einrichtung handelt, mit der auf jeden Bürger eine Erhöhung zukommt. Wir sind verpflichtet, das umzusetzen." Michael Häuslschmid ergänzte: "Das wird über die Gebühren und Verbrauchsgebühren abgerechnet. Es muss aber unsere Verantwortung sein, dies auch für die nächste Generation zu überprüfen und eventuell zu sanieren."
Umsetzungsplan steht schon
Ingenieur Markus Hopfengärtner zeigte dann schon einen Umsetzungsplan auf für die Erstellung des Kanalkatasters: Mai 2023 Vermessung, Juni 2023 Vergabe der TV-Inspektion, ab Juli 2023 Durchführung der TV-Inspektion und Juni 2024 Übergabe der Unterlagen.
Die Ingenieurleistungen wurden dabei in zwei Abschnitten vergeben. Der Abschnitt für die Gemeindeteile Gräfenholz, Lind, Losbergsgereuth, Ottneuses, Rentweinsdorf und Treinfeld war mit Kosten von 31.250 Euro ausgewiesen und der Abschnitt für den Gemeindeteil Salmsdorf mit 3486 Euro.