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HASSFURT
Rauschgift im Rucksack
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 11.12.2019 14:49 Uhr

Der 18-Jährige aus dem Landkreis Haßberge hat nicht nur sein Abitur frisch in der Tasche. Als Polizisten ihn Ende Mai am Ingolstädter Hauptbahnhof kontrollierten, fanden sie in seinem Rucksack auch etwas Verbotenes: Marihuana. Keine große Menge, aber immerhin 0,87 Gramm, strafbar als unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Deshalb stellte ihm die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl aus, gegen den er Widerspruch eingelegt hat.

Jugendrichter Martin Kober hatte nun am Haßfurter Amtsgericht zu entscheiden, wie in diesem Fall zu verfahren ist. Mit der Rechtsanwältin des 18-Jährigen war er sich einig, dass ein Erwachsener, der mit einer solch geringen Menge Marihuana erwischt würde, wohl ungeschoren davonkäme – ein mögliches Strafverfahren gegen ihn würde die Staatsanwaltschaft aller Wahrscheinlichkeit nach als Bagatelle bewerten und einstellen. Zumal der 18-Jährige vor Gericht angab, dass er die Droge selbst konsumieren und nicht etwa damit dealen wollte.

Ein Blick in das Vorstrafenregister bescheinigte dem Beschuldigten eine weiße Weste – wäre da nicht jener Fleck, den die verdachtsunabhängige Personenkontrolle am Ingolstädter Bahnhof hinterlassen hat. In diese war er zufällig auf dem Weg zu einer Bekannten geraten. Der Jugendgerichtshelfer erklärte während der Verhandlung, dass der 18-Jährige aus geordneten familiären Verhältnissen stammt. Marihuana zu probieren, gelte unter Heranwachsenden seines Alters als „tolerabel und schick“. Die Auswirkungen der Droge, die abhängig machen und ein Einstieg zu anderen, härteren Drogen sein kann, würden oft verkannt.

Ebenso fehle jungen Menschen, die Marihuana konsumieren, meist die Weitsicht, welche Folgen es nach sich zieht, wenn sie mit Drogen erwischt werden, beispielsweise den Verlust des Führerscheins, oder ein Rückschlag für die berufliche Karriere, sollte ein künftiger Arbeitgeber Drogenmissbrauch in einem Führungszeugnis lesen.

Insoweit hatte der 18-Jährige auch Glück, dass Richter Kober das Verfahren gegen die Leistung von zehn Stunden gemeinnütziger Arbeit vorläufig einstellte. Denn der junge Mann hat weitreichende Pläne: Nach einem freiwilligen Hilfsdienst, den er in wenigen Wochen in Afrika antreten wird, plant er ein Praktikum im kanadischen Parlament. Anschließend möchte er internationale Politik studieren. Einer möglichen politischen Karriere wäre da ein aktennotierter Drogenmissbrauch sicherlich kaum förderlich gewesen.

 
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