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Landkreis Haßberge
Prügelei in der Disco: Alkohol trübt vor Gericht das Gedächtnis aller Beteiligten
Wegen vieler Ungereimtheiten endet ein Prozess wegen Körperverletzung mit einer Einstellung. Der Angeklagte muss aber 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung spenden.
Bei einer Discoschlägerei gingen im Februar 2020 mehrere Zähne zu Bruch. Weil der vermeintliche Täter gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegte, landete die Angelegenheit jetzt vor Gericht. 
Foto: Christopher Schulz | Bei einer Discoschlägerei gingen im Februar 2020 mehrere Zähne zu Bruch. Weil der vermeintliche Täter gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegte, landete die Angelegenheit jetzt vor Gericht. 
Manfred Wagner
 |  aktualisiert: 12.02.2024 16:30 Uhr

Die Suche nach der Wahrheit gestaltete sich bei der jüngsten Verhandlung wegen Körperverletzung vor dem Haßfurter Amtsgericht wie ein Stochern im dichten Nebel. Dabei ging es um einen Vorfall bei einer Disco in Unterpreppach. Durch ausgiebigen Alkoholkonsum hatten sowohl der 54-jährige Angeklagte als auch das 22-jährige Opfer große Lücken im Erinnerungsvermögen. Da es auch bei den Zeugenaussagen zahlreiche Ungereimtheiten gab, wurde das Verfahren gegen den Techniker mit einer 500-Euro-Geldauflage eingestellt.

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar vergangenen Jahres. Damals soll laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft der ältere Mann seinem Kontrahenten zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dadurch habe dieser nicht nur Schmerzen und Schürfwunden davongetragen, sondern auch Absplitterungen an den Zähnen.

Einspruch gegen den Strafbefehl über 1200 Euro

Auf diesen Vorwurf gestützt, schickte der Staatsanwalt dem beschuldigten Techniker im September 2020 einen Strafbefehl über 30 Tagessätze à 40 Euro, also 1200 Euro. Dagegen legte der Betroffene mithilfe seiner Rechtsanwältin Jessica Grahler Einspruch ein. Deshalb kam es nun zu der öffentlichen Hauptverhandlung. 

Vor Gericht schilderte der Angeschuldigte den Ablauf aus seiner Erinnerung. Demnach sei er zu später Stunde zusammen mit einem Kumpel in die Disco gegangen. Nachdem er an der Theke ein Weizen bestellt habe, hätte er hinter sich lautes Gegröle gehört. Das sei von einem 22-Jährigen gekommen, der sich dann zu ihm gestellt und ihn wiederholt angepöbelt habe. Eine ganze Weile habe der Angeklagte diese Provokationen ignoriert. Irgendwann aber sei es ihm zu viel geworden und er habe den anderen weggeschubst. Daraufhin habe ihm der Jüngere einen Faustschlag auf die Nase versetzt. Als Reaktion darauf habe er dem Angreifer eine deftige Schelle gegeben habe, wodurch dieser zu Boden gegangen sei.

Opfer präsentiert völlig andere Version

Das Opfer berichtete eine völlig andere Version. Demzufolge hätte der Angeklagte ihn ständig "komisch" und abschätzig angeschaut. Als er ihn dann mit den Worten "Was guckst du denn so blöd?" angesprochen habe, hätte dieser ihm unvermittelt zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. "Dadurch war ich sofort k.o.", sagte der junge Industriekaufmann im Zeugenstand. Durch diese Attacke wären ihm vier Zähne abgebrochen.

Nach diesem handgreiflichen Streit trennten Sicherheitsleute die beiden deutlich alkoholisierten Streithähne. Dass daraufhin der Jüngere – und nicht der Angeklagte - aus dem Lokal geworfen wurde, fand auch der Staatsanwalt etwas merkwürdig. Die Polizei wurde in dieser Nacht nicht alarmiert. Erst am darauffolgenden Tag, nachdem der junge Mann sich mit seinen Eltern beraten hatte, ging er auf die Polizeiwache und erstattete Anzeige.

Schwierigkeiten bei der Beweisaufnahme

Obwohl in der Beweisaufnahme noch drei weitere Zeugen, darunter der damalige Barkeeper, vernommen wurden, ergab sich kein klares Bild. Dass sich die Aufklärung des Sachverhalts so schwierig gestaltete, ist auch dem Umstand zu verdanken, dass die Hauptbeteiligten in der Tatnacht stark alkoholisiert gewesen waren.

Von daher schlug Strafrichterin Kerstin Leitsch vor, das Verfahren wegen geringer Schuld mit einer Einstellung unter Auflagen zu beenden. Das bedeutet für den Angeklagten, dass er nicht verurteilt wird und somit nicht als vorbestraft gilt. Nach kurzer Beratung erklärte dieser sich damit einverstanden, binnen eines Monats 500 Euro an das Erich-Kästner-Kinderdorf e.V. zu zahlen. Kommt er dieser Zahlungsverpflichtung nach, ist die Sache endgültig vom Tisch.

 
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