Es ist zwar ihr Berufsrisiko, aber manchmal geht es auf keine Kuhhaut, was Polizeibeamte ertragen müssen, wenn sie einen alkoholisierten Trinker festnehmen müssen. Bei einem Einsatz vor ziemlich genau einem Jahr kam es für die Ordnungshüter wieder mal knüppeldick: Ein 26-jähriger Alkoholkranker trat wild um sich, spuckte einem der Polizisten auf die Jacke und beschimpfte die Uniformierten unflätig als „Schwuchtel“ und „Arschlöcher“. Dafür kassierte der Kfz-Mechaniker nun eine einjährige Bewährungsstrafe mit erneuter Therapieauflage.
In der Nacht vom 19. auf den 20. Juli 2014 besuchte der aus dem Raum Nürnberg stammende Angeklagte seine damalige Freundin in einem Ort im Haßbergkreis. Angeblich wollte er damals seine Klamotten und diverse andere Dinge holen, aber so genau weiß er das heute nicht mehr. Jedenfalls war es schon weit nach Mitternacht, als es einen Mordsstreit zwischen dem Paar gab. Davon wachte die Tochter der Freundin auf und alarmierte die Polizei.
Als er das spitzkriegte, erklärte die Pflichtverteidigerin Anna Lottner für ihren Mandanten, habe dieser überlegt, sich auf dem Garagendach zu verstecken. Das schaffte er aber nicht – ob aus Zeitnot oder weil er mit rund zwei Promille ordentlich einen sitzen hatte, blieb vor Gericht ungeklärt. Dann kam der Streifenwagen an und der Betrunkene stürzte Hals über Kopf in die Garage. Dort holten ihn die Beamten raus und führten ihn zum Polizeiauto.
Nachdem seine Personalien festgestellt waren, wurde er durchsucht. Diese Prozedur, schilderte einer der beteiligten Polizisten im Zeugenstand, machte den Mann zusehends aggressiver. Da er zu dieser Zeit von der Erlanger Polizei gesucht wurde, wollte man ihm Handfesseln anlegen. Damit war der Betroffene überhaupt nicht einverstanden. Er sperrte sich und flippte aus. Weil er damals ziemlich blau war, kann er sich heute an keine Einzelheiten mehr erinnern. Die Nacht verbrachte er dann in der Zelle der Haßfurter Polizeiinspektion.
Sieben Einträge „zieren“ sein Vorstrafenregister. Darunter befindet sich eine Verurteilung des Nürnberger Amtsgerichts vom 5. Juni 2014, die besonders schwer wiegt. Damals erhielt er wegen Diebstahls und Körperverletzung eine 18-monatige Freiheitsstrafe, die für drei Jahre – also bis Mitte 2017 – zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dass ihn diese Strafe überhaupt nicht gejuckt hatte und er kurz darauf erneut straffällig wurde, nannte Strafrichterin Ilona Conver einen „Hammer.“
Angesichts der Tatsache, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen „Bewährungsversager mit enormer Rückfallgeschwindigkeit“ handelt, tat sich Staatsanwalt Arno Ponnath schwer, dem Alki eine weitere Chance auf Bewährung einzuräumen. Schließlich rang er sich doch noch dazu durch und plädierte auf ein Jahr und zwei Monate. Weil „relativ wenig passiert war“ und weil ihr Schützling seit einem halben Jahr eine stationäre Therapie absolviert, hielt die Rechtsanwältin dagegen zehn Monate für ausreichend. Das rechtskräftige Urteil lag genau in der Mitte.
Weitere gerichtliche Auflagen: Dem Verurteilten wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, er darf seine begonnene Therapie nicht schuldhaft abbrechen und er muss sich danach aktiv um eine Arbeitsstelle bewerben. Mit der erneuten Bewährungsstrafe hänge ein doppeltes Damoklesschwert über dem Haupt des Mannes, unterstrich der Vertreter der Anklage. Beim nächsten – und noch so kleinen – Fehltritt muss er damit rechnen, dass die Justiz gleich zwei bestehende Bewährungsstrafen widerruft. Damit wäre er für lange Zeit weg vom Fenster.