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Haßfurt
Polizeibeamte beschimpft: Vorfall in der Disco Unterpreppach bringt 22-Jährige vor das Haßfurter Amtsgericht
Die Walpurgisnacht vergangenen Jahres endete für eine junge Frau zunächst in der Ausnüchterungszelle und am Mittwoch endgültig am Amtsgericht.
Vor dem Amtsgericht Haßfurt (Symbolbild) musste sich eine Frau verantworten, die in der Disco Unterpreppach die Festnahme einer Freundin verhindern wollte.
Foto: Lukas Reinhardt | Vor dem Amtsgericht Haßfurt (Symbolbild) musste sich eine Frau verantworten, die in der Disco Unterpreppach die Festnahme einer Freundin verhindern wollte.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 14.02.2024 02:57 Uhr

Die Walpurgisnacht vom 30. April auf den 1. Mai vergangenen Jahres, die eine 22-Jährige in der Disco in Unterpreppach feierte, endete für die junge Mutter aus dem Landkreis Lichtenfels erst in der Ausnüchterungszelle der Polizeistation in Ebern und am Mittwoch endgültig auf der Anklagebank des Amtsgerichts.

Ordnungshüter als "dreckige Bastarde" bezeichnet

Mit 1,17 Promille Alkohol intus wollte die Angeklagte die Festnahme einer Freundin verhindern. Sie stellte sich den Polizeibeamten in den Weg, versuchte die Beamten mit den Armen wegzuschieben und titulierte die Ordnungshüter als "dreckige Bastarde". Die Angabe ihrer Personalien verweigerte sie.

Die Beamten nahmen sie mit auf die Dienststelle in Ebern, wo sich die Angeklagte zu ihrem eigenen Schutz entkleiden sollte. Dort fragte sie eine Polizeibeamtin, ob sie das Entkleiden "geil" finde, beleidigte die Beamtin und zeigte ihr den Mittelfinger. Die Aufsässige landete in der Ausnüchterungszelle und erhielt in der Folge einen Strafbefehl über 100 Tagessätze zu 40 Euro, also insgesamt 4000 Euro, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und versuchter Gefangenenbefreiung.

Angeklagte will einer Vorstrafe entgehen

Sie legte Einspruch ein und musste daher am Mittwoch erstmals in ihrem jungen Leben auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen. Dort beklagte sie, dass der Strafbefehl zu hoch sei. Denn ab einer Höhe von 91 Tagessätzen gelte man als vorbestraft, was für eine weitere berufliche Entwicklung schädlich sein könnte.

Die Beamten hatten damals in der Tatnacht ihre Bodycams eingeschaltet. Auf einem Video, das im Gerichtssaal gezeigt wurde, war zu sehen, wie die Angeklagte aktiv auf die Einsatzkräfte losging und sie wegstieß. Dies ließ Richter Patrick Keller davon abrücken, die Tagessatzanzahl zu mindern. "Es kommt auch ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Betracht", belehrte der Richter die Angeklagte.

Geldstrafe verringert, Vorstrafe bleibt

Über diesen "Kindergartenkram" schmunzle er nicht mehr. Die Polizei habe anderes zu tun. Wie auf dem Video zu sehen war, habe die Angeklagte auf der Fahrt ins Revier die ganze Zeit gelacht und alles ins Lächerliche gezogen. Der Richter bot der Angeklagten jedoch an, die Tagessatzhöhe aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse zu halbieren, womit alle Parteien einverstanden waren, nachdem die Angeklagte von Anklagevertreter Ilker Özalp wegen ihrer Respektlosigkeit eine moralische Standpauke erhalten hatte. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

 
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  • Ute Schlichting
    Wer mit Alkohol nicht umgehen kann sollte nicht trinken. Und jetzt rumjammern wegen der Zukunft. Hätte Sie eher dran denken müssen. Und mit der Strafe ist sie viel zu billig davon gekommen.
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  • Albrecht Schnös
    Entkleiden zum eigenen Schutz?
    Wegen Vollrausch?
    Bei entkleideten Gefangenen denke ich an Guantanamo, oder anderen Orten, welche hier nicht namentlich genannt werden dürfen. - Vielleicht auch manchmal notwendig und sinnvoll, aber häufig ausschließlich Entwürdigung.
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  • Georg Ries
    Eine Durchsuchung kommt für Sie nicht in Betracht. Drogen, Messer usw.? Eigenschutz der Beamtin?
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  • Albrecht Schnös
    Entkleiden für eine einfache Durchsuchung? Von Abtasten und Metalldetektor haben sie noch nichts gehört? Und Drogenuntersuchungen gibts vor dem Zugang zur JVA! Aber wem soll sie Suchtmittel in der Ebener Polizeistation verkaufen? Ist dort so hoher Bedarf?
    Ich bleibe dabei - Entkleidung mit ähnlichem Zweck wie im Süden von Kuba. Oder war die Betrunkene konkret verdächtig mit Rauschmitteln zu handeln? Ist Ihnen diesbezüglich etwas bekannt?
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