ÖDP-Kreisrat Stefan Zettelmeier und stellvertretender Kreisvorsitzender Thomas Ort haben am 12. Mai bei einem Infostand zur Europawahl eine "Petition zur Verteidigung des Bayerischen Naturschutzgesetzes" unterzeichnet. Die Staatsregierung wird darin aufgerufen, "alle Möglichkeiten zu nutzen, um Bayern vor der Freisetzung gentechnisch manipulierter Pflanzen zu bewahren".
Erst im Februar habe das Europaparlament mehrheitlich die Zulassung der sogenannten Neuen Agrar-Gentechnik befürwortet. CSU, FW, AfD und FDP stimmten dafür, kritisiert die ÖDP. "Die CSU hat sogar gegen eine Kennzeichnungspflicht gestimmt, obwohl die meisten Menschen keine genmanipulierten Lebensmittel essen wollen! Das ist aber mit dem Bayerischen Naturschutzgesetz nicht vereinbar. Denn dort steht seit dem erfolgreichen ÖDP-Artenvielfalt-Volksbegehren wörtlich: ‚Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten'", so Zettelmeier.
Petition im Wortlaut:
An den
Bayerischen Landtag
Frau Präsidentin Ilse Aigner MdL
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
bitte leiten Sie diese Petition an die zuständigen Gremien des Bayerischen Landtags weiter.
Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger ersuchen den Bayerischen Landtag, folgenden Beschluss zu fassen:
Der zuständige Ausschuss des Bayerischen Landtages appelliert an die Staatsregierung, alle Möglichkeiten zu nutzen, um das Bayerische Naturschutzgesetz, insbesondere Art. 11 b zu verteidigen. Zu diesem Zweck wird die Staatsregierung gebeten, die bayerischen Europaabgeordneten zu ersuchen, gegen die Zulassung der sogenannten Neuen Gentechnik zu stimmen, weil diese mit Art 11b des Bayerischen Naturschutzgesetzes unvereinbar wäre.
Begründung:
Das Europäische Parlament hat in einer vorberatenden Ausschusssitzung im Januar und in einer Plenumssitzung im Februar 2024 dem Vorschlag der EU-Kommission, die sogenannte Neue Gentechnik zuzulassen, zugestimmt.
Nach dem von der ÖDP initiierten Artenvielfalt-Volksbegehren „Rettet die Bienen“ war ein Verbot der Agrargentechnik in das Bayerische Naturschutzgesetz aufgenommen worden. Dort steht in Art. 11b:
„Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten.“
„Ist in Bayern verboten“ heißt‚ ist in Bayern illegal“. Deshalb sollte die Bayerische Staatsregierung ihren Einfluss vollumfänglich nutzen, die Einhaltung bayerischer Gesetze sicherzustellen und die Zulassung der Neuen Gentechnik doch noch abzuwenden.
Die Menschen in Bayern wollen keine Gentechnik auf dem Teller und stehen folglich zu ihrem Naturschutzgesetz. Die Risiken der Agrar-Gentechnik sind unüberschaubar. Einmal in die freie Natur ausgebracht, sind die Folgen nicht mehr rückholbar. Außerdem wäre der Fortbestand der landwirtschaftlichen Öko-Betriebe bei einer Zulassung der Neuen Gentechnik gefährdet.