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Haßfurt
Ohrfeige mit Folgen: 21-Jähriger wegen Körperverletzung verurteilt
Der junge Mann wollte einen Streit schlichten, schlug dann aber selbst zu. Das Opfer stürzte und erlitt eine Gehirnerschütterung sowie einen Schlüsselbeinbruch.
Sieben Zeugen waren geladen im Prozess am Amtsgericht Haßfurt gegen einen 21-Jährigen wegen Körperverletzung. Weil die Beteiligten zum Tatzeitpunkt alle mehr oder weniger betrunken waren, waren die Aussagen nur bedingt nützlich.
Foto: René Ruprecht | Sieben Zeugen waren geladen im Prozess am Amtsgericht Haßfurt gegen einen 21-Jährigen wegen Körperverletzung. Weil die Beteiligten zum Tatzeitpunkt alle mehr oder weniger betrunken waren, waren die Aussagen nur ...
Manfred Wagner
 |  aktualisiert: 09.02.2024 23:34 Uhr

In einer lauen Sommernacht im vergangenen Jahr wollte ein Industriemechaniker (21) eigentlich nur einen Streit schlichten. Doch das ging gründlich schief. Als nämlich einer der betrunkenen Streithähne dem Mechaniker mit einer Bierflasche drohte, wurde es diesem nach seinen eigenen Worten "zu bunt". Er ging zum Gegenangriff über und versetzte dem Betrunkenen eine saftige Ohrfeige an die Schläfe. Der Geschlagene stürzte zu Boden, verlor das Bewusstsein, erlitt eine Gehirnerschütterung und einen Schlüsselbeinbruch. Wegen Körperverletzung wurde nun der nicht vorbestrafte 21-Jährige aus dem Maintal zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt.

Erinnerungslücken und Widersprüche

Um den genauen Tatablauf zu rekonstruieren, hatte Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot sieben Zeugen geladen. Da aber zur damaligen Tatzeit – es war wenige Minuten nach Mitternacht – alle mehr oder weniger betrunken waren, gab es in den Zeugenaussagen zum einen viele Erinnerungslücken, zum anderen auch zahlreiche Widersprüche. Einen völligen Filmriss hatte das Opfer, ein 26-jähriger Koch aus dem Landkreis Bamberg.

Abgesehen von etwa sechs Bier, die er in relativ kurzer Zeit konsumiert hatte, konnte er sich rein an gar nichts mehr erinnern. Ob dieses Loch in seinem Gedächtnis auf seine damalige Alkoholisierung zurückzuführen ist oder aufgrund der Gehirnerschütterung entstand, blieb vor Gericht ungeklärt. Jedenfalls wurde er nach dem Vorfall für fünf Wochen krankgeschrieben.

Erst die Flucht, dann die Einsicht

Der einsichtige Angeklagte schilderte dem Gericht den Abend aus seiner Sicht. Er war zusammen mit einem Kumpel mit dem Zug in die Domstadt gefahren. Sie befanden sich schon auf dem Heimweg in Richtung Bahnhof, als sie das laute Gebrüll von anderen Männern hörten. Dann kam es zu der völlig misslungenen Streitschlichtung. Als der Geschlagene mit dem Kopf auf das Pflaster knallte und das Bewusstsein verlor, geriet der Angeklagte in Panik und rannte davon. Wenige Minuten später aber besann er sich und kehrte um, weil er den anderen nicht hilflos liegen lassen wollte. Als er zum Tatort zurückkam, wurde der Verletzte schon von den herbeigerufenen Sanitätern versorgt und die Polizei verhörte ihn.

Keine gerechtfertigte Notwehr

Die Frage, ob bei der Aktion nicht etwa eine rechtfertigende Notwehrsituation vorgelegen habe, verneinten die Juristen. Der Angeklagte sei nämlich nicht wirklich angegriffen worden. Und da es unverkennbar gewesen sei, dass der Koch sturzbetrunken war, habe der Beschuldigte als Selbstschutzmaßnahme einfach weglaufen können. Frei nach dem Motto: Abhauen ist besser als zuhauen!

Das Urteil lautete auf eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen à 60 Euro. Immerhin sprach der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung davon, dass die Tat "in Richtung Notwehr" gegangen sei. Auch das volle Geständnis sprach für den jungen Mann. Rechtsanwalt André Kiesel aus Bad Kissingen ließ offen, ob die Verteidigung gegen den Richterspruch in Berufung geht.

 
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