Mit den Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung beschäftigte sich der Gemeinderat Stettfeld auf seiner jüngsten Sitzung. Aufgrund des abgelaufenen Kalkulationszeitraumes galt es, die Abfallgebühren neu zu kalkulieren. Die zweiwöchige Leerung einer 60-Liter-Restmülltonne steigt damit von 145,20 Euro auf 180 Euro jährlich und die monatliche Leerung auf 150 Euro jährlich.
Kämmerer Jürgen Pfister legte die neue Kalkulation für den Zeitraum von 2025 bis 2028 vor. Die Gemeinde Stettfeld organisiert ihre Abfallwirtschaft in eigener Zuständigkeit wie auch die Gemeinden Sand, Untermerzbach und Wonfurt. Inzwischen seien natürlich Kostensteigerungen erfolgt und es wäre auch ein Defizit mit 31.000 Euro aufgelaufen. Wenn man dieses Defizit nur mit 50 Prozent in die Berechnung mit einbeziehe, kämen man zu einer Erhöhung der Gebühr für die Restmülltonne bei einer zweiwöchigen Leerung auf 188 Euro/jährlich.
Nach längerer Diskussion entschied sich das Gremium dazu, jetzt einen Schnitt zu machen und die entstandenen Defizite nicht mehr in die neue Kalkulation einließen zu lassen, da diese bereits über die bisherigen Haushalte finanziert wurden. Künftig würden dann Defizite oder auch Überschüsse in den folgenden Kalkulationszeitraum einberechnet.
Die neue Satzung für die Abfallbeseitigung im Zeitraum 2025-2028 weist damit folgende Gebühren aus: 1. Restmülltonne mit 60 Litern (zweiwöchige Leerung) 180 Euro/jährlich (statt 145,20 Euro); 2. Restmülltonne mit 120 Litern 235 Euro/jährlich (statt 189,60 Euro); 3. Restmülltonne mit 240 Litern 345 Euro/jährlich (statt 280,80 Euro); 4. Müllgroßbehälter mit 1 100 Litern 1 140 Euro /jährlich (statt 925,20 Euro).
Müllgemeinschaften haben zusätzlich zur Gebühr einen Betrag in Höhe von 85 Euro/jährlich zu bezahlen. Bei Leerung der Festmülltonne im vier wöchentlichen Rhythmus beträgt die Gebühr einer Restmülltonne mit 60 Litern 150 Euro jährlich. Wird eine zusätzliche 60 Liter Biotonne benötigt, beträgt die Gebühr hierfür 90 Euro/jährlich. Die Gebühr schließt auch den Preis für eine einmalige Sperrmüllbeseitigung durch den Landkreis Haßberge im System "Sperrmüll auf Abruf" ein. Das Ratsgremium beschloss diese Änderungssatzung einstimmig. Sie tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Auf der Tagesordnung stand auch die Änderung des Gesellschaftsvertrages der GUT Haßberge mbH., wo eine Abgrenzung der übertragenen Aufgaben zum Regionalwerk stattfand. Bürgermeister Alfons Hartlieb (CSU) ging in diesem Zusammenhang auch auf mögliche Windräder im Raume Ebelsbach-Stettfeld ein. Der Regionale Planungsverband habe inzwischen die Wünsche und Möglichkeiten für Windräder im Bereich des Landkreises geprüft. Demnach könne die Gemeinde Ebelsbach in ihrem Bereich kein Windrad aufstellen, weil in der Nachbargemeinde damit ein Vogelschutzgebiet betroffen werde und der Abstand von 1000 Metern das ausschließe. In der Gemarkung der Gemeinde Stettfeld wären beim Regionalen Planungsverband vier bis sechs Windräder gelistet. Er meinte, dass wahrscheinlich vier Windräder möglich seien und mit dieser Vorgabe könnte man in die weitere Diskussion gehen.
Der Gemeinderat beschloss sodann den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Brunnwiese II", mit welcher einer möglichen Flut von Abweichungen vom Bebauungsplan sowie isolierten Befreiungen vorgebeugt wurde. Den Bauherren wurde damit mehr Flexibilität bei der Überplanung der Grundstücke eingeräumt, beim Abstand zu öffentlichen Flächen sowie festgesetzten Gebäude- und Traufhöhen. Ebenso wurde eine freiere Gestaltung der Dachform aufgenommen, während die Erschließung und Grünordnung in vollem Umfang beibehalten wurde.
Das erste Haus befinde sich nun schon im Innenausbau und in den vergangenen Tagen hätten sich weitere Bauinteressenten gemeldet. Darunter seien auch zwei Bewerber aus Bamberg und sogar aus Amerika gewesen, die sich für einen Bauplatz interessierten.