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Pfarrweisach
Neue Hebesätze für die Gemeinde Pfarrweisach: Gemeinde möchte Bürger nicht belasten
Helmut Will
 |  aktualisiert: 11.11.2024 02:33 Uhr

Der Neuerlass einer Hebesatzung für die Gemeinde Pfarrweisach sorgte für eine rege Diskussion im Gemeinderat am Dienstagabend im Rathaus Pfarrweisach. Deutlich wurde in der Debatte, dass der Gemeinderat seine Bürgerinnen und Bürger mit der Erhöhung der Hebesätze nicht belasten möchte.

Bürgermeister Markus Oppelt (CSU) erläuterte zunächst, dass die Gemeinde bisher über keine Hebesatzung verfüge, die Grund- und Gewerbesteuer regle. Bisherige Grundsteuerbescheide würden dann ihre Gültigkeit verlieren. Bisher, so Oppelt, habe man die Grundsteuer im Rahmen der Haushaltsberatung durch die Haushaltssatzung festgesetzt. Eine Hebesatzsatzung müsse her, um für 2025 rechtssichere Grundsteuerbescheide bekannt geben zu können. Horst Junge, Kämmerer der VG Ebern, erläuterte ausführlich verschiedene Modelle für eine Hebesatzung.

Gemeinderat Reiner Mönch (CSU-SPD-FWG-KUL) plädierte für eine moderate Anpassung der Grund- und Gewerbesteuer. "Wir haben es selbst in der Hand zu entscheiden, wie wir unsere Bürgerinnen und Bürger künftig belasten wollen. Ich meine man solle da etwas runter gehen", sagte er. Zustimmendes Nicken hier von Gemeinderätin Beate Giebfried (CSU-SPD-FWG-KUL). Gemeinderat Klaus Dünisch (CSU-SPD-FWG-KUL) blickte in Richtung "Speckgürtel" München und Oberbayern und meinte, dass man die vom Land aus nicht mitfinanzieren müsse. "Wir müssen nicht die Zeche für die Stadtzentren bezahlen", dem stimmte Gemeinderat Werner Hauck (ULB) zu und Gemeinderat Frank Schmidt (CSU-SPD-FWG-KUL) fordere, sich Gedanken zu machen, wie man künftig für die Bürger das Steueraufkommen günstiger gestalten könne.

Auf Grundgebühr verzichtet

Von der Verwaltung war vorgeschlagen, die Hebesätze für Land- und Forstwirtschaft auf 400 v.H. (bisher 350 v.H.), für Grundstücke auf 180 v.H. (350) und die für Gewerbesteuer auf 320 v.H. (320) festzusetzen. Beschlossen wurde dann, den Hebesatz für Land- und Forstwirtschaft auf 330 v.H., für Gebäude auf 150 v.H. und für Gewerbe auf 320 v.H. festzulegen.

Weitere Punkte der Tagesordnung waren Neukalkulationen und Erlass von Satzungen für die Abwassergebühren im Gemeindebereich Pfarrweisach, wozu Kämmerer Horst Junge das entsprechende Zahlenwerk erläuterte. Für Lohr a.d. Baunach hatte man bis 2024 eine Überdeckung von 211 Euro zu verzeichnen. Die neue Kalkulation ergab eine Einleitungsgebühr von 0,52 Euro pro Kubikmeter, auf eine Grundgebühr wurde verzichtet. Für den Ort Römmelsdorf betrugen die Kanalgebühren bisher 0,40 Euro pro Kubikmeter. Für den Kalkulationszeitraum bis 2024 war eine Unterdeckung von 1064 Euro vorhanden. Die neue Kalkulation habe eine Einleitungsgebühr von 1.08 Euro pro Kubikmeter ergeben, die beschlossen wurde. Eine Grundgebühr wird ebenfalls nicht erhoben.

Für Dürrnhof, Herbelsdorf, Kraisdorf und Lichtenstein ergab eine Kalkulation aus dem Jahr 2021 eine Kanalgebühr von 3,10 Euro pro Kubikmeter und eine Grundgebühr von 42 Euro. Es war eine Unterdeckung von 89.322 Euro vorhanden. Für die nächsten drei Jahre wurde die Kanalgebühr auf 4,79 Euro pro Kubikmeter angehoben und die Grundgebühr auf 60 Euro jährlich festgesetzt. Bei zwei Gegenstimmen wurde der Beschluss gefasst.

Junkersdorf ist ein "besonderer Fall"

Ein "besonderer Fall", so der Bürgermeister, stelle sich in Junkersdorf wegen der eigenen Quelle dar. 2021 war eine Wasserverbrauchsgebühr von 2,96 Euro pro Kubikmeter kalkuliert worden und eine Grundgebühr von 80 Euro pro Jahr. Zu verzeichnen ist bis 2024 eine Unterdeckung von 17.113 Euro, was bei der Neukalkulation für eine kostendeckende Gebühr mit berücksichtigt werden musste, sagte Kämmerer Horst Junge. Diese ergab eine Wassergebühr von 3,63 Euro pro Kubikmeter und eine Grundgebühr von 72 Euro jährlich.

Der Verwaltungshaushalt schloss 2022 im Gesamthaushalt mit 4.280.144 Euro, wie Gemeinderätin Beate Giebfried bei der Jahresrechnung erläuterte.

 
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